Gebührenverordnung: Welser SPÖ und FPÖ im Clinch wegen der Nachmittagsbetreuung
WELS. Der Wahlkampf wirft seine Schatten voraus. In einem sind sich die SPÖ und die FPÖ einig. Der Ausbau der Nachmittagsbetreuung ist wichtig. Doch dann sind die Gemeinsamkeiten vorbei.

Die Sozialdemokraten stellen in der nächsten Gemeinderatssitzung am 26. April einen Initiativantrag. Es geht um eine Gebührenbefreiung für den Betreuungsteil in den öffentlichen, ganztägig geführten Welser Volks- und Mittelschulen: „„Dadurch soll gewährleistet werden, dass mehr Kinder mit Förderbedarf eine Ganztagsschule (GTS) besuchen können“, hofft Stadtrat Johann Reindl-Schwaighofer (SP). Die Gebühr verhindere, dass Schüler jene Förderung bekommen, die diese benötigen. Das zeigen Erhebungen in Welser Volks- und Mittelschulen und Abmeldungen von der GTS aus Kostengründen. Aufgrund des schlechten Bildungsstandes der Welser Kinder und Jugendlichen bestehe großer Handlungsbedarf, meint SP-Bürgermeisterkandidatin Petra Wimmer. Deswegen muss der Zugang zu den Plätzen in Wels allen Kindern möglich sein, egal welchen Alters, so Wimmer.
Replik der FPÖ
Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist auch deswegen unbedingt notwendig, um fehlende Kenntnisse der deutschen Sprache auszugleichen. „Es ist festzustellen, dass derzeit mehr als 72 Prozent der Kinder in den städtischen Kindergärten Sprachförderbedarf haben. Über 80 Prozent der Volksschüler haben einen sehr hohen Förderbedarf in Deutsch“, erklärt FP-Vizebürgermeisterin Christa Raggl Mühlberger. Deswegen ist der Ausbau der Nachmittagsbetreuung schon lange ein Anliegen, aber an der Gebührenbefreiung scheiden sich die politischen Geister. „Mit der neuen Forderung der SPÖ werden Steuermittel mit der Gießkanne ohne soziale Treffsicherheit verteilt. Gefördert werden die Falschen“, so Mühlberger-Raggl. Derzeit zahlen Eltern mit einem beitragspflichtigen Einkommen bis zu 1.020 Euro keinen Elternbeitrag. Mit einem Einkommen von 1.975 Euro/Monat ist für eine zwei tägige Lernbetreuung monatlich ein Betrag von 36,70 Euro zu bezahlen, der Höchstbetrag liegt bei einer fünftägigen Lernbetreuung bei 101,90 Euro ab einem Einkommen von mehr als 2.165 Euro.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden