Erfolgreiche Verhandlungen: Stromkunden erhalten Einmalzahlung
WELS. Eine Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) aus dem Jahr 2022 sorgte in der Strombranche für Verunsicherung. Es ging um mögliche Kündigung von Bestandskunden. Die Wels Strom und die Arbeiterkammer Oberösterreich haben sich geeinigt.

Damit können Massenkündigungen und lange Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Welser Haushalts-, Gewerbe- und Landwirtschaftskunden mit Standardprodukten erhalten eine einmalige Zahlung. Diese beträgt je nach Jahresverbrauch zwischen 10 und 125 Euro, die genaue Höhe der Einmalzahlung ist auf der online unter www.welsstrom.at zu finden. Das Geld wird bis spätestens Ende August automatisch auf das Konto der Kunden überwiesen, die Welser Stromkunden müssen nichts aktiv unternehmen. Sowohl WelsStrom als auch die AK begrüßen die Einigung.
Darüber hinaus hat die Wels Strom GmbH angekündigt, aufgrund der sich veränderten maßgebenden Umstände die Preise um 14,1 Prozent zu senken. „Diese Verhandlungslösung der AK OÖ mit der Strom Wels GmbH zeigt, dass es wichtig und richtig war, dass wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass diese Preiserhöhungen auf ihre Notwendigkeit und Rechtmäßigkeit hinterfragt werden müssen. Unser Druck und das Verhandlungsgeschick der Konsumentschützer bringt für Kunden der Wels Strom GmbH bares Geld und zukünftig billigere Strompreise“, betont Vzbgm. Mag. Klaus Schinninger (SP) in einer Aussendung


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