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Immer wieder werden Konsumenten/-innen überrascht, wenn der Kreditwunsch bei der Bank oder ein Neuvertrag für einen Handytarif abgelehnt wird, mit dem Hinweis auf einen negativen Eintrag in einer Bonitätsdatenbank

AK-Konsumentenberaterin Mag. Christine Ackerl
AK-Konsumentenberaterin Mag. Christine Ackerl

Was sind Bonitätsdatenbanken?

Das sind Firmen die Meldungen von Banken über aufgenommene Kreditverbindlichkeiten – dazu gehören auch Bürgschaften und Leasingverträge – speichern. Ergänzend kommt es zu Meldungen an diese Firmen, falls es zu Problemen im Kreditvertrag kommt, z.B. mehrere Mahnungen, Fälligstellungen von Krediten, Klage oder Privatkonkurs.

Und auch Zahlungsprobleme mit Firmen, in deren Folge es zur Einschaltung von Inkassobüros kommt, werden häufig an Bonitätsdatenbanken gemeldet.

Möchte sich der Konsument einen Kredit aufnehmen oder einen neuen Handyvertrag abschließen, so ist es üblich, dass von den Banken und Firmen zuerst eine Abfrage bei Bonitätsdatenbanken erfolgt, ob zu der Person besondere Einträge vorliegen. Liegen negative Einträge vor, kann das zur Ablehnung eines Vertrages führen.

Was können Konsumenten/-innen tun?

Einmal pro Jahr haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Auskunft über die zur Ihrer Person gespeicherten Daten. Das angeschriebene Unternehmen ist verpflichtet, innerhalb von acht Wochen Auskunft zu erteilen. Wird die Auskunft verweigert, kann Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingebracht werden.

Kontrollieren Sie die Einträge, ob sie zutreffen und wie lange zurück diese Vorfälle bereits liegen. Nur beim Kreditschutzverband 1870 gibt es Fristen für automatische Löschungen von Einträgen.

Tipp:

Weiterführende Informationen zu diesem Thema und links zu Bonitätsdatenbanken finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.

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