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Nicht nur wer aufgrund seiner Einkommenssituation den Euro öfter umdrehen muss als andere freut sich, wenn gute Waren besonders günstig angeboten werden. Prospekte erwecken häufig die Hoffnung, manches überhaupt oder eben billiger kaufen zu können. Wer dann im Geschäft erfahren muss, dass z.B. das Tablet, der Weinkühler oder das Sofa schon am ersten Angebotstag nicht mehr vorhanden ist oder gar nie in der Filiale ankam, ärgert sich zu Recht.                                                                                       

Ak-Konsumentenberater Mag. Robert Wurzinger
Ak-Konsumentenberater Mag. Robert Wurzinger

„Lockangebote“, bei denen irreführend das Vorhandensein einer Ware oder eines ausreichenden Vorrates beworben wird, sind unlautere Geschäftspraktiken und verboten. Der Nachweis eines „Lockangebotes“ in der Praxis ist jedoch schwierig, weil meist bereits zur Angebotseröffnung der konkret vorhandene Vorrat in allen Filialen erhoben werden müsste. Ziel der unlauteren Praktiken ist, Kunden mit günstigen Preisen anzulocken, die dann im Geschäft auf teurere Ersatzprodukte zurückgreifen müssen.

Bei intensiver Bewerbung muss auch ein der ausgelösten Nachfrage entsprechender Warenvorrat vorhanden sein. Andernfalls drohen dem Unternehmen wettbewerbsrechtliche Konsequenzen, abgesehen von der Negativwerbung durch Kundenärger.

Ausnahme ist, wenn trotz bester kaufmännischer Vorsicht ein Lieferant ausfällt oder die große Nachfrage unvorhersehbar war.

Rechtlich gesehen begründet weder eine Prospektwerbung noch eine Preisbeschilderung einen Rechtsanspruch gegen das Unternehmen, Waren zu bestimmten Preisen bzw. auch tatsächlich kaufen zu können.

Wer die beworbene Wunschware nicht mehr bekommt, sollte sich an die Geschäftsleitung wenden. In manchen Fällen werden Waren nachbestellt und Kunden können sich dafür vormerken lassen.

Niemals sollten Sie wegen einer besonders beworbenen Ware lange Anfahrtswege in Kauf nehmen, ohne vorher telefonisch oder per E-Mail das Vorhandensein ausreichender Warenmengen abgeklärt zu haben. Selten aber doch wird auch eine telefonische Reservierungsmöglichkeit angeboten. 

Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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