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Die Konsumentenschützer der AK Oberösterreich ließen die Vertragsbestimmungen der EMS Station (CVS Fitness GmbH) abmahnen. Das Unternehmen lenkte ein. Deshalb bekommen Kunden/-innen jetzt Geld zurück und können Verträge auflösen.  

Eine Konsumentin aus Linz hatte die Konsumentenschützer der AK auf die Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht. Sie hatte einen Vertrag mit EMS Station (CVS Fitness GmbH) abgeschlossen, der eine 24 Monats-Bindung enthielt. In dieser Zeit sollte sie wöchentlich 14,90 Euro Entgelt sowie nochmals 1,90 Euro wöchentliche „Servicepauschale“ bezahlen. Zusammen mit einer Startgebühr von 39,90 Euro wären daraus in 24 Monaten beachtliche 1.787,10 Euro geworden.

Doch der jungen Frau gelang es zunächst nicht, mit EMS Termine zu vereinbaren. Und schließlich erfuhr sie, dass sie ein Kind bekommen würde. Daher wollte sie vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen. Auf ihr Schreiben an die CVS Fitness GmbH erhielt sie keine positive Antwort. Erst die Konsumentenschützer konnten den Fitnessanbieter davon überzeugen, dass er den Vertrag vorzeitig beendet.

Um möglichst allen Kunden/-innen des Fitnessanbieters helfen zu können, veranlassten die Konsumentenschützer auch eine Abmahnung der Vertragsbedingungen. Die CVS Fitness GmbH sagte daraufhin zu, dass sie mehrere Bestimmungen nicht mehr anwenden wird. Für Kunden/-innen der EMS Station (CVS Fitness GmbH) heißt das:

  • EMS Station darf die Servicepauschale von 1,90 Euro/Woche in Zukunft nicht mehr einheben und muss die bereits bezahlten Beträge an die Kunden/-innen zurückzahlen.
  • Auch die 24-monatige Vertragsbindung ist nicht zulässig. Kunden/-innen haben die Möglichkeit, diese Verträge jederzeit zu kündigen.

Weitere Informationen und einen Musterbrief für die Rückforderung der Servicepauschale finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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