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Im Versandhandel kommt es immer wieder vor, dass die bestellte Ware beim Empfänger nicht oder beschädigt ankommt. Generell gilt, dass der Kaufpreis für Waren - die am Transportweg beschädigt werden oder verloren gehen – von Konsumenten/-innen nicht bezahlt werden muss. Das versendende Unternehmen trägt solange die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, bis der Verbraucher, (oder eine namhaft gemachte, empfangsberechtigte Person) die Lieferung entgegengenommen hat.

AK-Konsumentenberaterin Mag. Petra Milotta
AK-Konsumentenberaterin Mag. Petra Milotta

Ausnahme: Nur, wenn der/die Konsumenten/-in nicht die Versandmöglichkeiten des Unternehmens in Anspruch nimmt und selbst ein Transportunternehmen beauftragt, trägt er/sie auch selbst das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung der Lieferung.

Wenn die Ware mangelhaft ist und das Unternehmen von Konsumenten/-innen verlangt, dass er/sie die Ware zur Verbesserung zurücksendet, so hat die Gefahr und die Kosten für die Rücksendung das Unternehmen zu tragen. Ist die Ware sperrig, gewichtig oder durch Einbau unbeweglich geworden und deshalb die Beförderung der Sache für die Konsumenten/-innen nicht möglich, so können diese verlangen, dass die Verbesserung oder der Austausch bei ihm/ihr erfolgt.

Lassen Sie keine Zeit verstreichen, wenn Sie einen Mangel erkennen. Verschicken Sie ein Beschwerdeschreiben an das Unternehmen sofort nach Auftreten des Mangels! Setzen Sie sich unverzüglich schriftlich mit der Firma in Verbindung, wenn das bestellte Paket Verzug hat!

Weitere Informationen und entsprechende Musterbriefe finden Sie unter ooe.konsumentenschutz.at.

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