Europa-Ländervergleich: Zuckergehalt in Softdrinks unterscheidet sich deutlich!
Fanta, Sprite und Tonic Water scheinen europaweit gleich zu schmecken, allerdings unterscheidet sich der Zuckergehalt dieser Softdrinks zum Teil erheblich. Der AK-Konsumentenschutz OÖ hat die beliebten Softdrink in Großbritannien, Norwegen, Belgien und Österreich eingekauft und die jeweiligen Zuckerangaben und Inhaltsstoffe verglichen. Ein interessantes Ergebnis: Fanta in Österreich enthält mehr als doppelt soviel Zucker, wie das britische.
Eine 0,5-Liter-Flasche Fanta enthält in Österreich 51,5 g Zucker. Das entspricht 13 Stück Würfelzucker und ist bereits etwas mehr, als laut Weltgesundheitsorganisation täglich an Zucker konsumiert werden sollte. Ein halber Liter britisches Fanta enthält hingegen gerade mal 23 g Zucker. Ähnlich bei Schweppes Indian Tonic Water: Die britische Variante enthält 45 Prozent weniger Zucker als die österreichische.
Interessant: Klassische Cola-Getränke unterscheiden sich nicht im Zuckergehalt. Coca-Cola Classic enthält in den vier Vergleichsländern gleich viel Zucker: 53 Gramm je 0,5 Liter. Coca-Cola überlässt die Wahl offensichtlich Konsumenten/-innen und bietet stattdessen zuckerreduzierte Alternativen zum Original-Coke an.
Seit April 2018 gibt es in Großbritannien eine Zuckersteuer für Softdrinks. Je nach Zuckergehalt beträgt diese zwischen umgerechnet ca. 21 und 27 Eurocent. Diese Steuer hat offenbar Getränkehersteller dazu veranlasst, ihre Rezepturen zu ändern und den Zuckergehalt deutlich zu senken. Auch in Belgien und Norwegen gibt es Steuer auf zuckerhaltige Getränke.
Die Erhebung des AK-Konsumentenschutzes zeigt auch, dass alle zuckerreduzierte Getränke deutlich mehr künstliche Süßstoffe enthielten bzw. Zucker durch diese ersetzt wurde. Bei moderaten Konsum wurden Süßstoffe bisher als sicher bewertet. Es gibt aber auch Hinweise, dass beim Erhitzen von Lebensmitteln mit einzelnen dieser Süßstoffe gesundheitsschädliche Verbindungen entstehen können.
Langfristiges Ziel sollte eine schrittweise Reduktion des Zuckergehaltes sein und nicht ein Ersatz dieses. Nur dadurch kann eine Geschmacksanpassung der Konsumenten/-innen und ein dauerhaft gesünderes Trinkverhalten gewährleistet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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