Kinder können unbewusst hohe Handyrechnungen verursachen – Drittanbietersperre hilft!
Beim Internetsurfen am Handy kann durch unbeabsichtigtes Klicken auf eine Werbeanzeige ein kostenpflichtiger Abo-Vertrag abgeschlossen werden. Dieser wird dann über die Handyrechnung abgebucht. Die Abwicklung von Käufen über die Handyrechnung nennt sich WAP-Billing oder WEB-Billing.
Überraschend treffen diese Fälle oft Eltern minderjähriger Kinder. Schon der Klick auf eine Facebook-Anzeige kann Ursache für ein kostenpflichtiges Abo oder eine kostenpflichtige App auf der Handyrechnung sein. Wird diese Form der Bezahlung nicht benötigt, sollte eine generelle Sperre dieser Zahlungsmöglichkeit gesetzt werden. Diese sogenannte Drittanbietersperre kann beim Handynetzbetreiber durchgeführt werden, um böse Überraschungen auf der nächsten Handyrechnung zu vermeiden.
AK-Konsumentenschützer raten deshalb Eltern die Einstellungen auf den Smartphones ihrer Kinder genau zu prüfen und eine Sperre von Drittanbietern und Mehrwertdiensten einzurichten.
Handyverträge laufen bei Minderjährigen grundsätzlich unter dem Namen der Eltern. Ein Nachweis, dass das minderjährige Kind diese hohen Kosten verursacht hat, ist meist nicht möglich. Daher sind Sie in solchen Fällen auf die Kulanz des Netzbetreibers angewiesen.
Stellen Eltern dem Kind für einen einzelnen Kauf z.B. einer kostenpflichtigen App oder eines In-App-Kaufs die Kreditkarte zur Verfügung, sollte darauf geachtet werden, die Kreditkartendaten sofort wieder zu löschen, da diese oft im App-Store für zukünftige Geschäfte gespeichert werden. Dass Kind kann dann unkontrolliert weiter einkaufen.
Weitere Informationen rund ums Handy finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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