Wer wenig Zeit hat um die passenden Geschenke zu besorgen oder die Wünsche der Beschenkten nicht genau kennt, greift gerne zu Wertgutscheinen. Aber Achtung: Ein gutgemeintes Geschenk kann beim Einlösen Probleme bereiten und im Fall einer Insolvenz sind die Gutscheine meist wertlos. Das Sprichwort „Nur Bares ist Wahres!“ gilt daher immer noch.
Wenn Sie Gutscheine schenken, sollten Sie jene wählen, die in verschiedenen Geschäften akzeptiert werden. Auch solche, die bei Firmen innerhalb einer Stadt oder eines Shopping-Centers eingelöst werden können sind empfehlenswert, da mehr Einlösemöglichkeiten vorhanden sind. Zusätzlich sinkt das Risiko bei einem Konkurs die Gutscheine nicht mehr einlösen zu können.
Kaufen Sie einen unbefristeten Gutschein, so ist dieser 30 Jahre gültig. Vorausgesetzt, das Geschäft ist solange vorhanden. Oft erfolgt durch die Firmen eine Befristung der Gutscheine. Einige Gerichtsurteile bestätigen, dass Befristungen (etwa von 3 Jahren) unzulässig sind. Die meisten Unternehmen akzeptieren daher auch abgelaufene Gutscheine. Ist dies nicht der Fall, helfen Ihnen die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich gerne weiter. Achten Sie trotzdem auf eine möglichst lange Befristung beim Kauf, damit Ärger bei der Einlösung vermieden werden kann.
Bedenken Sie auch, dass kein Rechtsanspruch auf Auszahlung des Differenzbetrages besteht, wenn die gekauften Waren nicht den Gutscheinwert erreichen. Meist wird über den Rest ein neuer Gutschein ausgestellt.
Eine praktische und problemlose Alternative sind daher selbstgemachte Gutscheine bzw. das Schenken von Bargeld. Es bietet den Beschenkten die meisten Verwendungsmöglichkeiten und ist um einiges Nachhaltiger als Gutscheine, die als Plastikkarten angeboten werden. Zusätzlich besteht kein Konkursrisiko. Verpacken oder übergeben Sie das Bargeld-Geschenk kreativ. So kann auch Bargeld eine super Überraschung sein!
Weitere Infos und Tipps finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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