Black Friday bis Cyber Monday: Schnäppchen oder Werbeschmäh?
Die Black Friday Woche ist im Laufen und viele Konsumenten/-innen fragen sich: Gibt es wirklich echte Schnäppchen zu kaufen? Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich hat letztes Jahr die Preise von 47 Elektronik-Produkten über 4 Monate bis zum Black Friday beobachtet mit folgenden Ergebnissen.
Um die Rabatte möglichst verlockend wirken zu lassen, gehen die Händler bei ihren Aktionspreisen meist vom sehr hohen Listenpreis aus. Was auf den ersten Blick ein Schnäppchen ist, kann sich als Normalpreis-Produkt herausstellen. Lassen Sie sich nicht durch Spezialangebote auf bestimmte Zeit unter Druck setzen, sondern vergleichen Sie die Preise.
Wir haben letztes Jahr innerhalb der vier Beobachtungsmonate große Preisunterschiede festgestellt, aber die günstigsten Preise gab es oft nicht am Black Friday. Beobachten Sie – gerade bei teuren Produkten – die Preise über längere Zeit. Sie können dafür auch Vergleichsportale und Preismelder nutzen.
Aufgefallen ist den AK-Konsumentenschützern auch, dass es die größten Preisnachlässe vor allem bei „älteren“ bzw. Vorgänger-Modellen gibt. Informieren Sie sich genau über das aktuelle Produkt und über ältere Versionen und die angemessenen Preise. So lassen Sie sich keinen Ladenhüter andrehen und finden vielleicht mit einem Vorgängermodell ein echtes Schnäppchen.
Darauf sollten Sie bei Online-Käufen generell achten: Leisten Sie keine Voraus- oder Kreditkartenzahlungen an unbekannte Online-Shops. Wenn dann keine Ware kommt, ist Ihr Geld verloren. Seriöse Shops haben ein Impressum und bestenfalls das E—Commerce-Gütezeichen. Achten Sie auch auf die Versandkosten und bei Bestellungen außerhalb der EU auf die Zollbestimmungen. Durch hohe Speditionskosten und Einfuhrsteuern kann aus einem Schnäppchen ein teurer (Fehl)Kauf werden.
Tipp Rücktrittsrecht: Onlinekäufe können Sie 14 Tage lang widerrufen. Sie müssen dazu zeitgerecht eine Mitteilung über den Widerruf an den Händler schicken und das Produkt zurücksenden. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind beispielsweise entsiegelte Software-Produkte oder Spezialanfertigungen. Auspacken und Anprobieren der Ware ist grundsätzlich erlaubt. Die Kosten für die Warenrücksendung trägt grundsätzlich der Kunde.
Weitere Tipps und Infos zum Shoppen finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.
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