OGH-Urteil gegen Sky – Was Kunden/-innen fordern können!
Über 2.000 Beschwerden zu Sky gingen in den vergangenen Jahren beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer alleine in Oberösterreich ein. Probleme gab es vor allem beim Vertragsausstieg, wegen aggressivem Telefonmarketings, ungerechtfertigten Rechnungen und Mahnschreiben. Viele dieser Probleme waren in im Kleingedruckten der Verträge begründet. Daher hat die AK OÖ eine Klage gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sky beauftragt. Mit Erfolg!
Jetzt liegt das rechtskräftige Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen Sky vor. Und es bestätigt die Rechtsmeinung die Konsumentenschützer der AK OÖ. Von den 29 geklagten Klauseln sind 27 rechtswidrig. Auch die Praxis von Sky, bei telefonisch geworbenen Kunden/-innen von einem gültigen Vertrag auszugehen, obwohl dieser Vertragsabschluss nicht nochmals schriftlich bestätigt wurde, ist rechtswidrig!
Aber was bedeutet das für die Kundinnen und Kunden von Sky? Wer hat nun welche Rechtsansprüche? Die Konsumentenschützer der AK OÖ haben die häufigsten Fragen aus der Beratung zusammengefasst. Viele Betroffene melden sich seit Veröffentlichung des OGH-Urteils gegen Sky mit solchen und ähnlichen Fälle bei den Konsumentenschützern der AK OÖ. Vor allem bei nicht anerkannten Kündigungen und telefonisch abgeschlossenen Verträgen ergeben sich nennenswerte Ansprüche. Aber auch jene Kunden, die überhöhte Kosten bei der Rücksendung des Leihreceivers oder eine Vertragsstrafe von 1.000 Euro bei vertragswidriger Nutzung der SmartCard zahlen mussten oder von ungerechtfertigten Preiserhöhungen und Mahnspesen betroffen waren, können Rückzahlungen fordern.
Allen oberösterreichischen Sky-Kunden/-innen sind die Experten/-innen der AK OÖ bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechtsansprüche im Rahmen einer Sammelaktion behilflich. Ein Online-Formular für die Anmeldung dazu finden Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.
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