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Durch ein Flugblatt im Postkasten wurde ein Konsument aus dem Bezirk Grieskirchen auf ein Unternehmen aufmerksam, dass die Spezialreinigung der Fassade anbot. Der Konsument rief die Telefonnummer auf dem Flugblatt an und vereinbarte einen Termin zur Besichtigung des Hauses und Erstellung eines Angebotes.

AK-Konsumentenberater Mag. Michael Kronlachner
AK-Konsumentenberater Mag. Michael Kronlachner

Er vertraute den Angaben der Mitarbeiter, wonach das Unternehmen in Oberösterreich ansässig sei und schon jahrelange Erfahrung habe. Schließlich beauftragte er eine umfassende Sanierung der Fassade und bezahlte 11.500 Euro in bar im Voraus.

Nach Beginn der Arbeiten stellte der Konsument aber fest, dass äußerst unsachgemäß gearbeitet wurde. Er ließ die Arbeiten durch einen Malermeister überprüfen. Dieser bestätigte, dass die Arbeiten höchst unprofessionell ausgeführt wurden. Als der Konsument sein Geld zurückfordern wollte, stellte sich heraus, dass die auf dem Flugblatt angegebene Adresse falsch ist und bei der Gewerbebehörde keine Firma dieses Namens aufscheint. Dem Konsumenten bleibt nur mehr die Möglichkeit, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.

Leider ist das kein Einzelfall und spontane Vertragsabschlüsse an der Haustür oder auf Basis einer verlockenden Werbung erweisen sich oft als Reinfall. Lassen Sie sich daher – gerade bei größeren Anschaffungen - Zeit. Erkundigen Sie sich vorab bei der Gewerbebehörde, ob das Unternehmen auch die notwendige Berechtigung hat. Wenn größere Arbeiten rund ums Haus anstehen, holen Sie am besten mehrere Angebote ein, damit Sie den Preis vergleichen können. Und leisten Sie keine überhöhten Vorauszahlungen!

Weiter Informationen – z.B. zum Kostenvoranschlag – finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.

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