BAWAG P.S.K. - Geld zurück bei Kontoumstellung oder Kündigung
BAWAG P.S.K. Kunden/-innen, die wegen der Einstellung ihres bisherigen Kontomodells zwischen August 2016 und März 2017 auf ein neues und damit auch teureres Kontomodell umsteigen mussten, bekommen eine pauschale Entschädigung und können auf das ur-sprüngliche Kontomodell zurück wechseln.
Das gilt auch für Kunden/-innen, die zu einer anderen Bank gewechselt sind. Ihnen bietet die Bank ein neues Kontomodell mit Sonderkonditionen. Die Ansprüche können auf der Homepage der BAWAG P.S.K. oder in einer Filiale der Bank geltend gemacht werden.
Im Herbst 2016 wurden Kunden/-innen der BAWAG P.S.K. über die Einstellung eines bis dahin vergleichsweise günstigen Kontomodells informiert. Sie sollten sich entweder für eines der neueren und auch teureren Kontomodelle entscheiden. Andernfalls würden sie von der Bank gekündigt werden. Viele Konsumenten/-innen haben sich im Zuge dessen auch für einen Kontowechsel zu einem anderen Institut entschieden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat in seiner Entscheidung 9 Ob 16/18w die Kontoumstellung für unzulässig befunden.
Betroffene Konsumenten/-innen, die nach wie vor Kunden/-innen der BAWAG P.S.K. sind, erhalten eine pauschale Entschädigung von 32 Euro pro 12 Monaten bzw. anteilig für die Monate mit teurerem Kontomodell. Dazu können sie die Reaktivierung ihres alten Kontomodells verlangen. Die BAWAG P.S.K. verpflichtet sich diese Konten bis Ende 2021 nicht zu kündigen. Konsumenten/-innen, die sich nach der Umstellung auf ein teureres Kontomodell für einen Kontowechsel zu einem anderen Institut entschieden haben, können auch die pauschale Entschädigung und die Eröffnung eines Kontos mit Sonderkonditionen verlangen. Alle Ansprüche können bis 31.5.2020 geltend gemacht werden.
Weitere Informationen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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