Umtausch: Kein generelles Recht!
Während im Online-Handel ein grundsätzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen besteht, ist ein Umtauschrecht im stationären Handel Vereinbarungssache. Viele Geschäfte bieten hier mehr als der Gesetzgeber vorschreibt und tauschen großzügig um oder geben sogar eine Geld-Zurück-Garantie.
Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben die Rückgabe-Bedingungen beliebter Geschäfte zusammengefasst. Die Übersicht finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
Ein Recht auf Rückgabe oder Umtausch gibt es im stationären Handel nicht. Wenn Sie unsicher sind, ob das Geschenk gut ankommt, vereinbaren Sie mit dem Geschäft die Rückgabe oder die Umtauschmöglichkeit. Denken Sie daran auch einen ausreichenden Zeitraum festzulegen. Idealerweise lassen Sie sich alles am Kassazettel oder der Rechnung schriftlich bestätigen. Bewahren Sie die Verpackung auf – oft verlangen die Firmen die Rückgabe im Originalkarton!
Haben Sie die Geschenke im Online-Handel bestellt, können Sie bei (fast) allen Produkten den Rücktritt erklären. Das bedeutet, Sie können die Ware zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Beachten Sie, dass der Rücktritt nach dem Fernabsatzgesetz innerhalb von 14 Tagen (ab Erhalt der Ware und der Rücktrittsbelehrung) erfolgen muss. Die Feiertage bzw. die Wochenenden verlängern diese 14 Tage übrigens nicht!
Weihnachtsgeschenke werden oft frühzeitig bestellt und geliefert, sodass die Rücktrittsfrist nach den Weihnachtsfeiertagen bereits abgelaufen ist. Einige Internet-Shops bieten daher freiwillig eine längere Rücktrittsfrist an. Achten Sie bei der Bestellung auf eine solche. Auch bei Rückgabe im Online-Handel sind Sie verpflichtet, die originalverpackte Ware an die Firma zu senden. Daher die Verpackung nicht entsorgen!
Weitere Informationen erhalten Sie auf www.ooe.konsumentenschutz.at.
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