Gerne schmökern wir im Internet und kaufen unsere Produkte in Online-Shops. Einfach von der Couch aus können wir aus einem fast unbegrenztem Angebot auswählen und uns vieles nach Hause liefern lassen. Ist man allerdings nicht zuhause bei der Lieferung, muss man das hinterlegte Paket wieder von einem Paketshop abholen. Gerade für berufstätige Menschen ist es daher bequem, Transportunternehmen zu erlauben, Pakete auch bei Abwesenheit abzulegen.
Für diesen Komfort müssen Sie dem Paketdienst eine schriftliche Abstellgenehmigung unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung muss bei der Zustellung niemand mehr zuhause sein und der Erhalt der Sendung muss auch nicht mehr schriftlich bestätigt werden. Allerdings tragen Sie auch ein erhebliches Risiko. Finden Sie das Paket trotz Zustellnachweis nicht vor, gilt es dennoch als Ihnen zugestellt. Sie müssen die Ware dann auch bezahlen, selbst wenn es nach der Abstellung gestohlen wurde.
Anders ist es, wenn Sie keine Abstellgenehmigung erteilt haben. Wird das Paket dann ohne diese Vereinbarung daheim abgestellt, geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung noch nicht auf Sie über. Der Verkäufer kann den Kaufpreis erst verlangen, wenn er beweisen kann, dass Sie das Paket übernommen haben.
Auch bei Beschädigungen ist eine Abstellgenehmigung nachteilig. Stellen Sie nach der Zustellung fest, dass etwas kaputtgegangen ist, müssen Sie dem Transporteur nachweisen, dass diese Beschädigung beim Transport passiert ist. Paketdienste können Ihrer Schadensmeldung entgegenhalten, dass die Beschädigung genauso nach der Abstellung entstanden sein kann und ihre Forderung ablehnen, wenn sich der Ort der Beschädigung nicht mehr nachvollziehen lässt.
Wenn Sie sich für eine Abstellgenehmigung entscheiden, achten Sie darauf, einen möglichst uneinsehbaren Ort zu vereinbaren. Um nachteiligen Überraschungen vorzubeugen sind aber auch Zustellungen zu einem Wunschtermin, Lieferungen an der Arbeitsstelle oder die Abstellung bei vertrauenswürdigen Nachbarn alternative Möglichkeiten.
Weiter Infos zum online-Shoppen finden Sie auf ooe.konsumentenschutz.at.
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