Versteckte Käfigeier im Osterpinzen?
In Backwaren, aber auch in Nudeln, Mayonnaise oder Fertigprodukten werden in Österreich tonnenweise Eier unbekannter Herkunft und Haltung konsumiert. Denn während bei Frischeiern eine Herkunftsangabe verpflichtend ist, muss diese sowohl bei verarbeiteten Produkten als auch in der Gastronomie nicht angegeben werden. Damit bleibt der Ursprung von mehr als 60 Prozent aller in Österreich konsumierten Eier im Dunkeln.
In der EU ist zwar die konventionelle Käfighaltung seit 2012 verboten, weiterhin erlaubt sind aber so genannte „ausgestaltete Käfige“. Darin hat jedes Tier etwas mehr Platz als ein Din-A4 Blatt. In Österreich wurde diese Haltungsform aber aus gutem Grund auch verboten, da sie den Bedürfnissen der Tiere nicht entspricht. Innerhalb der EU müssen aber knapp die Hälfte aller Legehennen noch ihr Leben in dieser Käfighaltungsform fristen. Auch in Polen, Österreichs zweitwichtigstem Importland für Eier, werden Legehennen fast ausschließlich in dieser Haltungsform gehalten.
Als Rohstoff – zum Beispiel Flüssigei oder Eipulver – landen sie in unseren Lebensmitteln. Im Supermarkt-Regal, in Kantinen, in Mensen oder in Restaurants können Konsument/-innen die Herkunft der verwendeten Eier nicht erkennen. Grund dafür ist die mangelhafte Kennzeichnungspflicht.
Der AK-Konsumentenschutz fordert deshalb eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung auch für verarbeitete Eier und Eibestandteile. Nur durch die Schließung dieser Kennzeichnungslücke können Konsumenten klar erkennen, woher bzw. aus welcher Haltungsform die Eier in eierhaltigen Lebensmitteln stammen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden