Wenn von der Liebe nur ein Schuldenberg bleibt
OÖ. Noch immer steht das Eigenheim bei vielen ganz oben auf der persönlichen Lebenswunschliste. Durch die allseits spürbare Teuerung erhöhen sich die Kosten dafür massiv. Im Falle einer Trennung oder Scheidung gilt es, das Thema gemeinsamer Kredit möglichst sachlich zu lösen. Eine entsprechende Klärung der Finanzen wäre bereits vor Kreditabschluss sinnvoll, rät die Schuldnerhilfe OÖ.
Aktuell sind die Kosten für die Schaffung eines Eigenheimes sehr hoch. Daher ist es generell sinnvoll, bereits vor Baubeginn die Planung sorgfältig durchzuführen, um die Bau- bzw. Kaufkosten möglichst niedrig zu halten und - wenn möglich - Eigenmittel einzubringen. Dadurch bleiben die Kreditsummen insgesamt niedriger und können - im Fall des Falles - auch von einer Person getilgt werden.
Im Vorfeld klären
„Wenn eine Beziehung gut läuft, ist es natürlich unangenehm, das Thema Trennung anzusprechen. Dennoch kann es beide Partner vor einem finanziellen Debakel schützen, wenn im Vorfeld alles sauber geklärt ist - in der Hoffnung, dass man es nie braucht“, so Ferdinand Herndler, Geschäftsführer der Schuldnerhilfe OÖ. Vor Kreditabschluss empfiehlt der Experte, die eigenen Finanzen nüchtern zu betrachten, was man sich tatsächlich leisten kann und einen Puffer für etwaige Zinserhöhungen, Einkommensausfälle oder steigende Lebenshaltungskosten einzuplanen.
Langfristiger Blick auf die Finanzlage
Dabei sollte man auch die eigene berufliche Entwicklung im Blick haben, ob eine Familiengründung geplant ist und welche etwaigen Sonderausgaben beim Hausbau auf einen zukommen könnten. „Es geht um einen langfristigen Blick aufs große Ganze, denn mit einem Kredit verpflichtet man sich meist über einige Jahrzehnte“, rät Herndler. Auch die Raiffeisenlandesbank empfiehlt, die Leistbarkeit einer Immobilie auf längere Sicht zu beurteilen. Bei der Kreditberatung wird gemeinsam mit den Kunden eine realistische Einnahmen-Ausgaben-Rechnung erstellt, in der die Kreditrate gut Platz finden soll.
Niemals für fremde Forderungen bürgen
Da es sich bei Hauskrediten oft um beträchtliche Summen handelt, werden diese von den Paaren meist zusammen aufgenommen - und damit auch die Verträge gemeinsam unterzeichnet. Wichtig ist in jedem Fall, sich mehrere Kreditangebote einzuholen und diese mit den Banken entsprechend zu verhandeln. Eine weitere Möglichkeit ist, dass jeder Partner für sich eine - für ihn tilgbare - Kreditsumme aufnimmt; hier ist wesentlich, dass man klärt, wie das Objekt im Trennungsfall aufgeteilt wird. Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer OÖ. rät jedenfalls von einer Unterzeichnung ab, wenn kein grundbücherlich besichertes Eigentum gegenübersteht. Zudem sollte man niemals für fremde Forderungen bürgen.
Gespräch mit der Bank suchen
Im Falle einer Trennung ist es wichtig, rechtzeitig das Gespräch mit der Bank zu suchen, um Lösungsmöglichkeiten zu finden. Vereinbarungen, die zwischen den Partnern getroffen wurden, haben keine rechtliche Wirkung gegenüber der Bank - Kreditvertragsänderungen brauchen die Zustimmung aller Beteiligten. Die Trennung und der Auszug aus dem gemeinsamen Wohnhaus haben keine Auswirkungen auf das Kreditverhältnis, die solidarische Haftung bleibt dennoch aufrecht. Auch wenn das persönliche Verhältnis schwierig ist, sollten bei Bankgesprächen die Emotionen außen vor gelassen werden, um eine konstruktive Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Verkauf als Ausweg
Der Konsumentenschutz der AK empfiehlt ebenfalls einen sachlichen Zugang, um die Fakten möglichst nüchtern zu analysieren. Denn: mitunter ist es der sinnvollere Weg, die Liegenschaft zu verkaufen. Auf diese Weise ist es meist möglich, mit dem Verkaufserlös den Kredit zu decken, wodurch ein Neuanfang für beide Partner möglich wird. Im Verkaufsprozess sollte an einem Strang gezogen werden, damit die Abwicklung und der Geldfluss möglichst schnell über die Bühne gehen können, rät die Sparkasse OÖ.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden