Radfahren verlernt man nicht, gewisse Vorschriften geraten aber allzu oft in Vergessenheit
OÖ. Radfahren ist in Covid-19-Zeiten beliebter denn je. Das Fahrrad ist wegen des geringen Infektionsrisikos ein optimales Fortbewegungsmittel, um wichtige Alltagswege zurückzulegen. Der ARBÖ weist auf die häufigsten Fehler hin, die im Fahrrad-Alltag zu beobachten sind
„Das ist wie Radlfahren, das verlernt man nicht!“ – diesen Spruch kennt man ja. Richtig ist, dass man das Radfahren nicht verlernt. Was viele aber augenscheinlich vergessen, sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die beim Radfahren gelten. Der ARBÖ hat die häufigsten Fehler beim Radfahren zusammengefasst und gibt Tipps, damit das Radln auch wirklich sicher ist:
1. Überhöhte Geschwindigkeit bei der Fahrbahnquerung
Etwa die Hälfte der Radverkehrsunfälle passiert im Kreuzungsbereich. Besonders hoch ist das Risiko bei der Fahrbahnquerung. Radfahrer dürfen sich ungeregelten Radfahrerüberfahrten mit höchstens 10 km/h nähern und diese nicht unmittelbar vor einem sich nähernden Fahrzeug und für dessen Lenker überraschend befahren.
Der ARBÖ appelliert ausdrücklich an alle Radler – aufgrund der höheren Geschwindigkeit insbesondere an E-Biker – sich daran zu halten, um bei der Fahrbahnquerung nicht von einem abbiegenden Fahrzeug übersehen zu werden.
2. Telefonieren während des Radfahrens
Das Telefonieren ist ohne einer entsprechenden Freisprecheinrichtung verboten. Genau genommen kann beim Lenken eines Fahrrades sogar das Halten des Handys mit der Hand eine Verwaltungsstraftat sein, auch wenn dabei nicht telefoniert wird. Somit ist auch die Nutzung von Apps oder SMS während des Radfahrens grundsätzlich zu vermeiden.
3. Befahren von Schutzwegen
Schutzwege dürfen seit 1. April 2019 nicht mehr befahren werden: Wenn keine Zusatztafel vorhanden ist, müssen Radfahrer auf Schutzwegen absteigen und das Fahrrad schieben.
4. Ein vorhandener Radweg wird nicht genutzt
Generell schreibt die StVO Radfahrern die Nutzung von Radwegen – sofern vorhanden – vor. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Rennräder auf Trainingsfahrten, Fahrräder mit Anhängern oder wenn die Radanlage nicht gefahrlos befahren werden kann (etwa wegen Witterungsbedingungen oder Schäden). Eine weitere Ausnahme gibt es: Ist der Radweg mit einem eckigen Schild – statt wie üblich mit einem runden – markiert, muss der Radweg nicht zwingend benutzt werden.
5. Missachtung der allgemeinen Covid-19-Hygieneempfehlungen
Das Corona-Virus hat das Radfahren für viele noch interessanter gemacht, weil das Infektionsrisiko dabei minimal ist – zumindest sofern der Sicherheitsabstand eingehalten wird. Zwar ist die Ansteckungsgefahr im freien bedeutend geringer als in geschlossenen Räumen, dennoch gilt auch am Fahrrad der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Menschen. Besonders bei Gruppenausfahrten wird der nötige Abstand oft nicht eingehalten. Tipp: Vor dem Aufsteigen bedenken, womit die eigenen Hände vorher in Berührung gekommen sind und gegebenenfalls Hände, Lenker- und Bremsgriffe desinfizieren!
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