
OÖ. In Österreich besteht für Pkw Winterreifenpflicht. Das heißt, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, wie etwa Schnee, Matsch oder Eis, sind ab 1. November auf allen Rädern Winterreifen zu verwenden. „Der optimale Zeitpunkt ist dann gekommen, wenn die Außentemperatur unter 7°C absinkt“, macht Adolf Seifried, Gremialobmann des oö. Fahrzeughandels, darauf aufmerksam, dass jetzt bereits der richtige Zeitpunkt gekommen ist, denn beim ersten Schneefall ist es zu spät.
„Spezielle Gummimischungen der Winterreifen garantieren auf kalten Fahrbahnen optimalen Grip und Bremseigenschaften, die man mit Sommerreifen niemals erreicht. Auch wertvolle Hilfen wie ABS und ESP können nur dann richtig arbeiten, wenn die Verbindung zum Asphalt optimal ist, also die richtigen Reifen verwendet werden“, erklärt Seifried.
Wer rechtzeitig wechselt, erspart sich zudem lange Wartezeiten. „Die Sommerreifen lagert man am besten gleich beim Reifenhändler ein, der für optimale Lagerbedingungen sorgt und sie für den Umstieg im Frühjahr bereithält. Damit spart man Platz im eigenen Keller beziehungsweise in der Garage“, spricht Gremialobmann Seifried auch einen wesentlichen Komfortfaktor an.
Rechtliche Details
Winterreifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimeter aufweisen. Ein neuer Winterreifen hat zwischen 8 und 10 Millimeter Tiefe; je weniger Profiltiefe, desto schlechter sind auch die Fahreigenschaften auf Schnee und Schneematsch. „Für optimalen Grip müssen neue Winterreifen allerdings rund 200 bis 300 Kilometer auf trockener Fahrbahn eingefahren werden“, weist Seifried auf einen weiteren Sicherheitsaspekt hin.
Zur Winterausrüstung gehören auch Schneeketten. Bei deren Verwendung wird allerdings empfohlen, nicht schneller als 50 km/h zu fahren. Übrigens: bei Schneekettenpflicht reicht die Verwendung von Spikereifen nicht aus. Auch bei der Verwendung von Spikereifen gibt es einige Punkte zu beachten: Spikes dürfen nur zwischen 1. Oktober und 31. Mai genutzt werden. Das Fahrzeugheck muss dafür mit einer Spikeplakette gekennzeichnet sein. Zudem gelten Tempolimits – auf Freilandstraßen 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Außerhalb Österreichs sind Spikes nicht überall erlaubt, etwa in Tschechien und Deutschland (ausgenommen kleines Deutsches Eck).