AMSTETTEN. Im Raum Amstetten fanden Wildbachbegehungen statt.
AMSTETTEN. Die Stadtgemeinde Amstetten ist gemäß § 101 Abs.6 des Forstgesetzes 1975 verpflichtet, Wildbäche in ihrem Gemeindegebiet einmal jährlich zur Katastrophenvorsorge zu begehen. Diese Begehungen und Kontrollen in den einzelnen Wildbacheinzugsgebieten dienen dazu, vorhandene Übelstände, wie das Vorhandensein von Holz oder anderer den Wasserlauf hemmender Gegenstände festzustellen, und in weiterer Folge die Grundeigentümer aufzufordern, diese aus den Abflussbereichen zu entfernen. Weiters sollen die Liegenschaftsbesitzer auf das mögliche Gefahrenpotential eines solchen Missstandes hingewiesen werden.
Die Grundstückseigentümer wurden daher eingeladen, an dieser Begehung teilzunehmen. Sie hatten dabei die Möglichkeit, mit Frau DI Julia Braun von der Firma Skolaut und den Vertretern der Stadtgemeinde Amstetten, auftretende Probleme und deren Auswirkung auf ihrem Grundstück zu besprechen.
Die Ergebnisse dieser Begehung werden schriftlich festgehalten und der Forstbehörde der BH Amstetten sowie den Grundstückseigentümern übermittelt.
Umgestürzte Bäume
Das Resümee der Begehung ist, dass durchwegs Handlungsbedarf aufgrund umgestürzter Bäume und abgelegter Wurzelstöcke besteht. Vor allem das Eschensterben wird hier auch deutlich sichtbar. Nur in Ausnahmefällen wurden Übelstände wie Müll, Schrott, Autoreifen und dergleichen vorgefunden.
Der Leiter des Referats für Umwelt, Klima und Kommunale Tiefbauten der Stadtgemeinde Amstetten, Ing. Stadlbauer, meinte dazu: „Die Aufklärung und Bewusstseinsbildung der Bevölkerung, vor allem der Grundstückseigentümer, ist hier von großer Wichtigkeit, da es um die Sicherheit der Bürger geht. Zum Beispiel bei Verklausungen, die sich bei massiven Regenfällen plötzlich lösen, können sich Kräfte entwickeln, die Materialmassen in Siedlungsbereiche transportieren und hier Schäden an Hab und Gut verursachen können.“
Diese Begehungen finden daher einmal im Jahr sowie direkt nach Starkregenereignissen im jeweiligen Wildbacheinzugsgebiet statt
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