Zwist zwischen den Gemeinden wegen verkauftem Straßenstück
ASPACH/HÖHNHART. Die Gemüter in den Gemeinden Aspach und Höhnhart kochen derzeit hoch. Der Grund ist der Verkauf eines Straßenstücks an der Grenze der beiden Gemeinden durch die Gemeinde Aspach. Künftig könnten Anrainer von der Höhnharter Seite die Strecke damit nicht mehr wie bisher benutzen.

Wegen des Verkaufs eines Straßenstücks an der Gemeindegrenze von Aspach und Höhnhart durch die Gemeinde Aspach ist derzeit ein großer Streit zwischen den beiden ÖVP-geführten Orten entstanden. „Es gibt bei uns derzeit kein anderes Thema“, berichtet Höhnharts Bürgermeister Erich Priewasser. Der Gemeinderat von Aspach hat den Straßenabschnitt im gemeinsamen Gewerbegebiet im Betriebsgebiet der Witzmannmühle an den Geschäftsführer und Aspacher Gemeinderat Anton Witzmann verkauft.
Verkauf ohne vorherige Absprachen
Der Vorwurf von Höhnharter Seite: dies sei ohne Zustimmung und vorherige Absprachen passiert. Nur einige umliegende Landwirte sollen den Weg künftig mit einer Ausnahmegenehmigung passieren können. „Wir wurden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt, das ist kein richtiger Umgang und das werden wir uns so auch nicht gefallen lassen“, erklärt Priewasser. Das Vorhaben war von Aspacher Seite per Amtsanschlag ausgehängt worden, vom Ergebnis des Gemeinderats hatte Priewasser erst eine Woche später erfahren. In Höhnhart läuft bis zum 1. März eine Bürger-Umfrage im Gemeindeamt, wie in der Thematik weiter vorgegangen werden soll. Priewasser hofft noch auf eine Lösung in Form einer Umfahrung und will andernfalls seinerseits über eine Straßensperre auf Höhnharter Seite nachdenken.
Für Aspachs Bürgermeister ist Angelegenheit abgeschlossen
Aspachs Bürgermeister Karl Mandl sagte: „Der Gemeinderat der Marktgemeinde Aspach hat wegen mangelnder Verkehrsbedeutung ein an die Gemeindegrenze angrenzendes Straßenteilstück aufgelassen und dem Nachbarn zum Kauf angeboten. Dadurch fallen für die Gemeinde die Straßenerhaltungs- und Verkehrssicherungskosten weg. Die Straßenauflassung wurde wie gesetzlich vorgesehen öffentlich kundgemacht. Für die Marktgemeinde Aspach ist die Angelegenheit abgeschlossen.“


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