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BAD ISCHL. Als die Polizei einen Einbruchsverdächtigen an seiner Wohnadresse aufsuchte, verweigerte er den Beamten eine Nachschau in seiner Wohnung. Die Beamten forderten eine Durchsuchungsanordnung an - und staunten nicht schlecht, als sie in der Wohnung  neben dem Diebesgut auch eine Cannabis-Indoorplantage sowie diverse Suchtmittel entdeckten.

Symbolbild Weihbold
Symbolbild Weihbold

In den Morgenstunden des 7. November 2018 verübte ein vorerst unbekannter Täter einen Einbruchsdiebstahl in ein Wohnhaus in Bad Ischl. Er gelangte durch Manipulation am Schloss der Eingangstüre ins Objekt und soll Baumaterialien und den Wohnungsschlüssel gestohlen haben. Darüber hinaus soll er Baumaterialien von einer naheliegenden Baustelle abtransportiert haben.

Verdächtiger verweigerte Nachschau in seiner Wohnung

Im Zuge der geführten Ermittlungen konnte durch Hinweise eines aufmerksamen Anrainers, ein einschlägig vorbestrafter 21-Jähriger aus dem Bezirk Gmunden als Tatverdächtiger ausgeforscht werden.Der Beschuldigte wurde am 10. November 2018 an seiner Wohnadresse angetroffen und verweigerte dabei eine Nachschau. Daraufhin wurde durch die Staatsanwaltschaft die Anordnung zur Durchsuchung erteilt.

Cannabis-Plantage und Drogen gefunden

Dabei konnte neben dem Diebesgut eine Cannabis-Indoorplantage mit zehn Pflanzen, Amphetamin, Ketamin, Cannabiskraut, Benzodiazepinen sowie diverse Suchtmittelutensilien gefunden und sichergestellt werden.

„Bruchstückhafte Erinnerungen“

Der Beschuldigte führte bei seiner Vernehmung auf der PI Bad Ischl aus, dass er sich aufgrund einer Suchtmittel- und Alkoholbeeinträchtigung nur bruchstückhaft an die Tatnacht, jedoch nicht mehr an die Tathandlungen erinnern könne. Der Beschuldigte, gegen den zu diesem Zeitpunkt wiederholt laufende Ermittlungen wegen Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz geführt wurden, zeigte sich bei der Vernehmung geständig, seit seiner letzten Verurteilung die Suchtgifte Amphetamin, Methamphetamin, Heroin sowie Ketamin und Benzodiazepine auf Darknet-Marktplätzen im Internet zum Eigenkonsums erworben zu haben und an seine Wohnadresse liefern habe lassen.

Nach Abschluss der Vernehmung wurde er über Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt.


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