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BEZIRK. Die Einführung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht sorgt bei den Unternehmern für Pessimismus. Franz Tauber, Bezirksstellenleiter der Wirtschaftskammer Urfahr-Umgebung, im Tips-Interview.

Franz Tauber spricht sich für weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmer im Bezirk UU aus.
Franz Tauber spricht sich für weniger Verwaltungsaufwand für Unternehmer im Bezirk UU aus.

Tips: Wie viele Unternehmer im Bezirk sind von den Änderungen betroffen?

Tauber: Im Prinzip alle Betriebe mit Laufkundschaft – das sind 90 Prozent aller Unternehmen. Im Bezirk sind das rund 2000 Unternehmen. Neben Gastronomiebetrieben zählen dazu auch viele andere Dienstleister, wo Barzahlungen möglich sind.

Tips: Welche Probleme bringt die Registrierkassenpflicht?

Tauber: Es ist wieder ein Musikständchen der Regierung. Jahrelang wird von Bürokratieabbau geredet und jetzt kommt damit wieder eine Bürokratiekeule auf die Betriebe zu. Das bedeutet einen enormen Verwaltungsaufwand für die Unternehmen und ist noch dazu teuer und umständlich.

Tips: Wie ist die Stimmung im Bezirk Urfahr-Umgebung?

Tauber: Sehr frustrierend. Manche fühlen sich diskriminiert, weil gegenüber Unternehmern ein Generalverdacht besteht, sie würden ohnehin Steuern hinterziehen. Das stimmt so nicht. Außerdem ist die Verwaltungslast mittlerweile zu viel geworden. Es herrscht kein Verständnis darüber, dass Betriebe das ausbaden müssen, was eigentlich der Staat machen sollte. Darüber herrscht schon viel Unmut.

Tips: Vielen Dank für das Interview.

INFORMATION

Ab dem 1. Jänner 2016 gelten für Unternehmen neue steuerrechtliche Bestimmungen. Betriebe haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn zum einen der Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro und zum anderen die Barumsätze dieses Betriebes 7500 Euro im Jahr überschreiten. Dabei müssen beide Grenzen überschritten sein, damit eine Registrierkassenpflicht besteht. Zudem besteht ab 1. Jänner 2016 für jedes Unternehmen die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen (Belegerteilungsverpflichtung). Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1. Jänner 2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich bietet den Unternehmen in Sachen Registrierkassenpflicht Unterstützung und Informationen unter www.wko.at/registrierkassenpflicht