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BRAUNAU. Allein zwischen Oktober und Dezember 2016 wurden von der Bezirkshauptmannschaft Braunau als Sicherheitsbehörde, gemeinsam mit der Finanzpolizei, zehn illegale Glücksspielgeräte beschlagnahmt. Im Jahr 2017 sollen die Kontrollen verstärkt fortgesetzt werden.

Symbolfoto: Wodicka
Symbolfoto: Wodicka

Ein Betrieb musste von der Bezirkshauptmannschaft Braunau sogar geschlossen werden, da die Aufforderung der Behörde das illegale Glücksspiel zu unterlassen vom Betreiber ignoriert wurde. Darüber hinaus wurden gegen alle Beteiligten Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Wer sich über eine Betriebsschließung hinwegsetzt muss neben Verwaltungsstrafen auch mit Zwangsstrafen rechnen. Wer die an den beschlagnahmen Geräten angebrachten Versiegelungen beschädigt oder entfernt, wird von der Bezirkshauptmannschaft an die Staatsanwaltschaft wegen des Vergehens des Siegelbruches angezeigt.

Die Leiterin der Sicherheitsabteilung der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, Eva Gaisbauer teilt mit, dass die Kontrolltätigkeit im Jahr 2017 verstärkt fortgesetzt wird. „Ich appelliere an alle Lokalbetreiber im Bezirk Braunau, welche illegale Glücksspielgeräte aufgestellt haben, diese unverzüglich zu entfernen, denn nur so können Beschlagnahmungen, Verwaltungsstrafverfahren und Betriebsschließungen verhindert werden.“


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