Hitler-Haus: Weniger Entschädigung möglich
BRAUNAU/LINZ. Beim Enteignungsstreit zwischen der ehemaligen Eigentümerin des Hitler-Geburtshauses in Braunau und der Republik Österreich gibt es einen neuen Urteilsspruch.

Das Oberlandesgericht Linz gibt dem Rekurs der Republik gegen die Festsetzung der Entschädigung vollinhaltlich Folge. Damit wurde die Entscheidung des Landesgerichts Ried aufgehoben, welches die Entschädigungssumme auf 1,5 Millionen Euro festsetzte. Der vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellte Verkehrswert von 812.000 Euro wurde von der Republik Österreich als angemessen anerkannt und bezahlt.
Noch nicht rechtskräftig
Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die ehemalige Eigentümerin kann die Entscheidung noch mit Rechtsmittel am Obersten Gerichtshof anfechten.


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