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BRAUNAU/RIED. Jene Frau, die in ihrer kleinen Wohnung in Braunau 14 Hunde auf engstem Raum gehalten hatte, wurde nun am Landesgericht Ried zu einer bedingten Haftstrafe von drei Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Hunde fanden bei der Pfotenhilfe in Lochen Zuflucht. Foto: Pfotenhilfe
Die Hunde fanden bei der Pfotenhilfe in Lochen Zuflucht. Foto: Pfotenhilfe

Die Behörden wurden im September 2020 auf die 35-Jährige aufmerksam, da ihr „Animal Hoarding“ also das Ansammeln von Haustieren vorgeworfen wurde. Bei einer Hausdurchsuchung sahen die Beamten, dass zwei ihrer 14 Hunde bereits tot waren. Die weiteren zwölf Tiere waren sehr verwahrlost. Sie wurden beschlagnahmt und zur Tierschutzorganisation Pfotenhilfe gebracht.

Dritter Gerichtstermin

Bei dem Gerichtstermin handelte es sich bereits um den dritten Anlauf. Bei den vorherigen Terminen erschien die Angeklagte nicht zur Verhandlung. Jetzt zeigte sie sich teilweise geständig.

Die Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, wobei die 35-Jährige diverse Bewährungsauflagen erfüllen muss. Zudem muss sie die Kosten des Verfahrens ersetzen und auch für die Pfotenhilfe teilweise Kostenersatz leisten.

Pfotenhilfe fordert höhere Strafen

Für Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler, die Zeugin bei der Verhandlung war, ist das Urteil allerdings zu milde: „Wichtig jedoch ist, dass jetzt endlich der Weg für ein Tierhaltungsverbot geebnet ist. Dieses wird von der Bezirkshauptmannschaft verhängt und ist dann bundesweit gültig.“ Sie verlangt von den Behörden, Tierquälerei ernster zu nehmen. „Vom Justizministerium fordern wir eine Erhöhung des Strafrahmens für Tierquälerei auf zumindest drei Jahre.“


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