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Tips Logo  Anzeige, 29.05.2017 10:00

BEZIRK BRAUNAU. Im Jahr 2016 wurden nach der Verkehrsüberwachungsbilanz der Bundespolizei österreichweit 105.589 Lenker wegen Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung angezeigt.

Angelika Vitzthum
Angelika Vitzthum

Die meisten Unfälle auf Österreichs Straßen passieren aufgrund von Unaufmerksamkeit und Ablenkung des Fahrers, sehr oft bedingt durch einen schnellen Blick des Autofahrers auf das Handy.

Telefoniert man während der Autofahrt steigt das Unfallrisiko um das Vier- bis Fünffache und man reagiert ähnlich langsam und schlecht, wie Personen, die mit 0,8 Promille alkoholisiert Auto fahren. Beim Schreiben eines WhatsApp, einer SMS oder der Eingabe einer Adresse im Navigationsgerät steigt das Unfallrisiko bis auf das 23-fache. Die Folge sind meist Auffahrunfälle.

Seit 14.1.2017 gilt daher gemäß § 102 Abs. 3 KFG: Während des Fahrens ist dem Lenker das Telefonieren ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung sowie jegliche andere Verwendung des Mobiltelefons, ausgenommen als Navigationssystem, sofern es im Wageninneren befestigt ist, verboten. Ein Verstoß wird mit 50 Euro Organmandat geahndet. Im Falle einer Anzeige kann die Behörde eine Geldstrafe bis zu 72 Euro verhängen.

Im Jahr 2017 sind zur Abwehr dieser Gefahren weitere gesetzliche Bestimmungen in Kraft getreten, die bei meinem nächsten Artikel näher erläutert werden.

Mag. Angelika Vitzthum

geprüfte Rechtsanwaltsanwärterin

Linzer Straße 1, 5280 Braunau

Tel.: 07722/62999-16

E-Mail: vitzthum@rabr.at


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