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Geringfügig dazuverdienen: Achtung Nachzahlungen, ÖGB Braunau rät zur Information

Leserartikel Michelle Baumann, 25.10.2023 09:49

BRAUNAU. Die extreme Preissteigerung bringt viele Arbeitnehmer in finanzielle Schwierigkeiten. Gerade Teilzeitbeschäftigte suchen sich immer öfter geringfügige Jobs, um ihr Gehalt aufzubessern. Für viele kommt jedoch am Ende des Jahres das böse Erwachen, weil trotz geringfügiger Beschäftigung Nachzahlungen drohen.

Michaela Feichtenschlager, ÖGB-Regionalsekretärin (Foto: ÖGB Braunau)
Michaela Feichtenschlager, ÖGB-Regionalsekretärin (Foto: ÖGB Braunau)

Wer in seinem Dienstverhältnis nicht mehr als 500,91 Euro monatlich verdient, ist geringfügig beschäftigt. Das bedeutet, dass keine Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Sollte jemand aber ein zweites Arbeitsverhältnis haben, dann werden beide Einkommen zusammengerechnet und von der Gesamtsumme sind Sozialversicherungsbeiträge zu leisten.

Michaela Feichtenschlager, Regionalsekretärin des ÖGB Braunau, erklärt: „Natürlich hat man mit höheren Sozialversicherungsbeiträgen auch Vorteile. Man erhält eine höhere Pension und im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit auch ein höheres Entgelt“. Aus der Beratungspraxis weiß sie, dass viele Arbeitnehmer aber geschockt sind, wenn sie im Folgejahr von der Sozialversicherung eine Nachforderung von Beiträgen über mehrere hundert Euro erhalten.

Faustregel

Wer im ersten Job 1.000 Euro verdient und im zweiten 500 Euro dazu, muss mit einer monatlichen Nachzahlung von knapp 100 Euro rechnen.

Wer im ersten Job 1.200 Euro verdient und im zweiten 400 Euro dazu, muss monatlich rund 70 Euro nachzahlen.

Kostenlose Beratung für Mitglieder

Der ÖGB bietet seinen Mitgliedern zu diesen und anderen Fragen rund ums Dienstverhältnis kostenlose Beratung an. Weitere Informationen erhält man telefonisch unter 07722 63216 (vormittags) oder per E-Mail an braunau@oegb.at.


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Ingrid L.
Ingrid L.
27.10.2023 11:49

Geringfügig dazu verdienen

Wieso wird hier nur auf die Nachzahlung der Sozialversicherung eingegangen? Auch Lohnsteuer wird ab einer bestimmten Verdiensthöhe fällig d.h. keine Lohnsteuer beim Hauptjob und keine Lohnsteuer beim geringfügigen Zuverdienst ergibt am Ende des Jahres eventuell ebenfalls eine "Überraschung" = Nachzahlung an das Finanzamt!