Biber-Abschuss ist künftig in einem gewissen Rahmen erlaubt
BEZIRK GRIESKIRCHEN/BEZIRK EFERDING/OÖ. Künftig sollen bis zu 158 Biber in Oberösterreich in einer festgelegten Periode von Jägern erlegt werden können. Ein Landwirt aus Fraham berichtet, wie es ihm mit dem Biber geht.
Die Wiederansiedlung des Bibers ist in Oberösterreich gelungen. Die streng geschützten Tiere sorgten in den vergangenen Jahren aber immer wieder für Probleme: Dann, wenn sie massive Fraßschäden an Hölzern hinterlassen, Dämme oder Fahrten untergraben oder Gewässer aufstauen und dadurch für versumpfte Wiesen und Ackerflächen sorgen. Nun hat der für Naturschutz zuständige Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ) die „OÖ Biber-Verordnung“ auf den Weg gebracht. Die Verordnung besagt, dass künftig bis zu 158 Biber zwischen 1. September und 31. März von Jägern erlegt werden können – maximal 58 im Mühlviertel und maximal 100 im Alpenvorland. Das entspricht rund sieben Prozent des Bestandes.
„Mit der neuen Biberverordnung schaffen wir einen ausgewogenen Rahmen, der Artenschutz und Praxis miteinander verbindet. Damit sorgen wir nicht nur für Klarheit und Rechtssicherheit, sondern zeigen auch, dass erfolgreicher Naturschutz und die berechtigten Interessen der Menschen in unserem Land kein Widerspruch sein müssen“, sagt Haimbuchner. Nach der Begutachtung soll die Verordnung noch heuer in Kraft treten.
Biber-Bestand stark gestiegen
Der Biber bleibt in Oberösterreich aber trotzdem streng geschützt, mutwillige Tötungen sind weiterhin strafbar. Doch die Art sei, nachdem sie bereits ausgerottet war und in den 1970er-Jahren wieder angesiedelt wurde, nun gesichert. Jährlich werde der Bestand auf wissenschaftlicher Basis erhoben. 2023/24 waren es rund 2.200 Tiere in rund 850 Revieren, ein Jahr später lag die Zahl bei rund 2.500 Individuen.
Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger (ÖVP) befürwortet die Verordnung: „Die Schäden durch den Biber nehmen seit Jahren zu – für viele Landwirte, Gemeinden und Anrainer ist die Situation nicht mehr tragbar. Dass nun endlich eine Regulierung kommt, ist ein wichtiger Schritt. Jetzt muss sichergestellt werden, dass die Umsetzung auch praxistauglich erfolgt.“
Frahamer Bauer berichtet
Als „höchste Zeit“ bezeichnet es der Frahamer Landwirt Fritz Obermair, sich dem Thema Biber anzunehmen. Seit über zehn Jahren hat er mit dem Biber seine liebe Not auf seinen Grundstücken. Neben den Gehölzen, die ihm umgenagt wurden, hat er mit aufgestautem Wasser zu kämpfen. Seine Ackerflächen mit einer Größe von zwei bis drei Hektar nahe dem Dachsberger Bach, wo er Rüben und Getreide anbaut, seien mehrmals im Jahr überschwemmt. Das mache eine Bearbeitung schwer, eine Ernte unmöglich. Immer wieder habe er aufgrund der Überflutungen auch zahllose tote Regenwürmer auf seinen Feldern entdeckt. Neben der Versumpfung ist die Unterminierung von Flächen ein Problem. „Wenn man mit dem Traktor einbricht, dann ist die Achse kaputt“, weiß Obermair.
Erst vor zwei Jahren hatte der Landwirt einen Schaden von rund 10.000 Euro zu verzeichnen. Ein Schaden, den ihm niemand ersetzt, wie er beklagt. „Das ist nicht lustig. Auf diesen Kosten bleiben die Bauern sitzen“, ergänzt Obermair. Für ihn ist diese Abschussregelung ein erster Schritt. Wichtig wäre eine Abgeltung von Biberschäden auf Wald- und Agrarflächen.
Kritik an der Verordnung
Kritik an der neuen Verordnung kommt von der Naturschutzorganisation WWF. „Der Biber ist streng geschützt und eine absolute Schlüssel-Art, die uns Menschen genauso hilft wie vielen Tieren und Pflanzen“, sagt Sarah Layendecker vom WWF. Anstelle des Erlaubens von Abschüssen fordert der WWF das Zulassen von mehr natürlichen Lebensräumen für den Biber.
„Auch das Limit für Tiere und Wochen ändert nichts daran, dass diese Anti-Biber-Verordnung buchstäblich und vollkommen überschießend ist“, kritisiert der Grüne Naturschutzsprecher Rudi Hemetsberger und will mehr präventive Maßnahmen.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden