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REGION. Als eine Familie mit zwei kleinen Kindern aus dem westlichen Mostviertel auf Urlaub in ein namhaftes Luxusresort in den Osttiroler Bergen fuhr, ahnte es noch nicht, welche Probleme es sich einfangen würde.

Der Sicherheitsabstand von einem Meter reicht nicht aus, falls ein Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat. Symbolfoto: Gargonia/Shutterstock.com

Schon beim Eintreffen im Hotel wurde der Familie ein umfangreiches Covid-19-Präventionskonzept übergeben. So sah das Hotelmanagement beispielsweise für Frühstück und Abendessen einen während des Aufenthalts gleichbleibenden Tisch im Restaurant vor. Die Tische sind dort mit Abständen von einem Meter angeordnet.

Absonderungsbescheid

Beim ersten Abendessen und dem darauffolgenden Frühstück saß eine Dame, die später Corona-positiv getestet wurde, am Nebentisch. Zwei Tage später kam ein Anruf von der zuständigen Amtsärztin. Neben einem Absonderungsbescheid erhielt die Familie das Verbot, das Hotelzimmer zu verlassen. Begründet wurde dies damit, dass die Familie weniger als zwei Meter von der Corona-positiv getesteten Dame entfernt war.

Eine Woche Heimquarantäne

Die Familie musste sich darauf einem Covid-19-Test unterziehen, der bei allen Mitgliedern negativ ausfiel. Dennoch wurden sie als Kategorie 1-Kontaktpersonen (Kontaktpersonen mit Hoch-Risiko-Exposition) eingestuft. Die Familie musste auf direktem Weg nach Hause fahren und rund eine Woche in Heimquarantäne gehen. Ein geplanter Anschlussurlaub fiel ins Wasser. Die beiden Kleinkinder wurden für einige Tage vom Kindergarten abgemeldet.

Aufklärung nötig

Was die Familie hauptsächlich stört, sind die unterschiedlichen Richtlinien für den einzuhaltenden Sicherheitsabstand. Laut des Sozialministeriums sind jene Personen Kategorie 1-Kontaktpersonen, die „sich im selben Raum mit einem bestätigten Fall in einer Entfernung von gleich oder weniger als zwei Metern für 15 Minuten oder länger aufgehalten haben“. Die Hygienemaßnahmen der Wirtschaftskammer allerdings sehen vor, dass Gastronomen ihre Verabreichungsplätze so einzurichten haben, dass der Mindestabstand von einem Meter zwischen den Besuchergruppen gewährleistet ist. Die Familie sieht aufgrund dieser Diskrepanz einen dringenden Aufklärungs- und Handlungsbedarf gegenüber der österreichischen Bevölkerung.

Definition zwei Meter

„Grundsätzlich gilt, dass sich im allgemeinen Sprachgebrauch der Mindestabstand von einem Meter konsolidiert hat und dieser im Endeffekt auch richtig ist“, heißt es vonseiten des Bundesministeriums für Gesundheit. Bei der Kontaktpersonennachverfolgung gehe es darum, den Abstand zu Personen, die bereits mit einer Covid-19-positiven Person in Kontakt gekommen sind, zu definieren. Dieser wurde immer mit ≤ 2 Meter definiert. Das Kontaktpersonenmanagement gilt seit Anfang des Jahres, wird laufend evaluiert und wird sowohl von WHO als auch vom Robert-Koch-Institut empfohlen.


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