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Astener Gemeinderat ärgert sich über zu hohe Elternbeiträge für Nachmittagsbetreuung

Thomas Lettner, 25.07.2022 08:08

ASTEN. Bei der Gemeinderatssitzung Anfang Juli wurden die Elternbeiträge für den Dreitages- und Zweitagestarif bei der Nachmittagsbetreuung für den Kindergarten und den Hort angepasst. 

Gemeinderat Thomas Madler (Foto: NEOS)
Gemeinderat Thomas Madler (Foto: NEOS)

Laut Auskunft der Marktgemeinde Asten sind bei einem Besuch von unter 30 Wochenstunden im Kindergarten bzw. unter 25 Wochenstunden im Hort drei Prozent des Familieneinkommens zu berechnen. Bei einer Anwesenheit von über 30 Wochenstunden im Kindergarten bzw. über 25 Wochenstunden im Hort sind mindestens vier Prozent (= aufgerundet 134 Prozent von 3 Prozent) des Familieneinkommens zu berechnen. Für die Berechnung des Dreitages- und Zweitagestarifs dient nun anders als zuvor die niedrigere Wochenstundenanzahl als Berechnungsgrundlage. Da das Gesetz keine Vorgaben macht, von welchem Betrag die aliquote Berechnung der Dreitages- und Zweitagestarife stattfinden soll, werde die Auslegung nun zum Vorteil der Eltern vorgenommen. Die neue Tarifordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft. 

Eltern haben angeblich zu viel bezahlt

Die 134 Prozent-Regelung sei laut Gemeinderat Thomas Madler (Liste MIA) in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen worden und gesetzeswidrig gewesen. „Ich war damals der einzige, der dagegen gestimmt hat, weil ich grundsätzlich gegen Gebühren für eine Nachmittagsbetreuung bin. Umso mehr ärgert es mich, dass wir im Nachhinein die Verordnung reparieren müssen, weil sie nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprochen hat und manche Eltern zu viel bezahlt haben“, sagt er. „Der Beschluss, die Berechnung von 134 Prozent des Fünftages-Tarifs zu machen, wurde bereits 2007 entsprechend der gesetzlichen Grundlagen getätigt. Herr Madler war damals noch nicht politisch aktiv und kann somit nicht dagegen gestimmt haben“, heißt es vonseiten der Marktgemeinde. Die Novellierungen der OÖ Elternbeitragsverordnung in den Jahren 2011 und auch 2018  sehen die Berechnung in ähnlicher Weise vor. Sämtliche Berechnungen seien also gesetzesgemäß durchgeführt worden.


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