PIERBACH/SCHÖNAU/KÖNIGSWIESEN. Für die einen sind sie possierliche Tiere, für die anderen ein Ärgernis - die Biber, die sich an den Bachläufen der Region immer mehr ausbreiten. Gerade die Bauern beklagen Schäden an ufernahen Bäumen und an ihren Maschinen beim Bewirtschaften der Bachwiesen. Ein Lokalaugenschein.
„Wir sind nicht prinzipiell gegen den Biber, aber es muss in der Öffentlichkeit auch Bewusstsein geschaffen werden, dass der Biber Schaden anrichtet - je mehr Biber, desto mehr Schaden“, sagt Bezirksbauernkammer-Obmann Bgm. Martin Moser. 2014 waren es laut Biber-Monitoring der Naturschutzabteilung noch 800 Biber in unserem Bundesland, heute hat sich deren Zahl vervielfacht. Das aktuelle Biber-Monitoring läuft bis Herbst 2023.
Bewirtschaftung gefährlich
An der Großen Naarn, der die Grenze zwischen Pierbach und Königswiesen bildet, fühlt sich der Biber besonders wohl. Auf den Wiesen von Heinz Westermayer in Mönchwald versinkt Landwirtschaftskammerrat Matthias Raab fast bis zur Hüfte in einem Loch, das zu einem Biberbau gehört. „Bei der Bewirtschaftung ist das gefährlich, für Mensch und Maschinen, von Freizeitnutzern ganz zu schweigen. Kinder könnten in den Löchern fast komplett verschwinden“, sagt der Pierbacher Bauernbund-Obmann. Beim Anknabbern schreckt der Biber auch vor dicken Bäumen nicht zurück.
Rinde abgeschält
Sehr aktiv ist das zweitgrößte Nagetier der Erde auch an der Kleinen Naarn, dem Grenzfluss zwischen Schönau und Pierbach. Auch hier machen sich Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger und Landesrätin Michaela Langer-Weninger ein Bild von den Schäden. Im Wald von Markus Riegler vulgo Freudenthaler ist die Rinde von zahlreichen Bäumen geschält. „Die Bäume sterben ab“, sagt der Grundbesitzer, der Jäger ist und die streng geschützten Biber oft bei ihrem Treiben beobachtet.
Schäden unbedingt melden
100 Euro gibt es als Entschädigung von Land OÖ pro Hektar bei nachgewiesen Biberschäden, 300 Euro, wenn eine Fläche unbewirtschaftbar ist. „Viele Bauern machen sich aber gar nicht die Mühe, ihre Biberschäden bei der Bezirkshauptmannschaft zu melden, weil es sich nicht auszahlt“, sagt der Pierbacher Ortsbauernobmann Christian Kastenhofer. Der Appell von Landesrätin Langer-Weninger: „Biberschäden unbedingt melden, denn nur so gibt es einerseit eine Entschädigung, andererseits wird Bewusstsein geschaffen, dass seine Anwesenheit Einschränkungen bei der Bewirtschaftung bedeutet.“ Eine Entnahme, also ein Abschuss, sei möglich, wenn das landwirtschaftliche Einkommen eines Hofes um mindestens 30 Prozent durch den Biber geschmälert wird - „das ist de facto nicht erreichbar“, betonen die Bauernvertreter.
Frage der Haftung
Sie weisen auch darauf hin, dass Biberschäden Fragen der Haftung aufwerfen: „Wir haben den Johannesweg in unserer Region. Wer haftet, wenn ein angeknabberter Baum umstürzt und jemanden verletzt?“ Präsident Waldenberger und Landesrätin Langer-Weninger verweisen dabei aber auch auf die Eigenverantwortung der Wegebenutzer: „Jeder sollte die gebührende Vorsicht walten lassen. Es gibt nicht immer für alles einen Schuldigen.“
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