Risikowolf: "Abschuss ist wenig wahrscheinlich"
UNTERWEISSENBACH. „Eigentlich haben wir die Ruhe da heroben“, sagt Silvia Kaltenberger, Bäuerin in der Unterweißenbacher Ortschaft Schattau. Vorbei mit dieser Ruhe war es, als in aller Herrgottsfrühe ein junger Wolf das Hühnervolk in Aufruhr versetzte. Weil das nicht der erste Besuch des Isegrim auf einem Bauernhof war, hat ihn das Land OÖ zum Abschuss freigegeben. Allein: Jagdleiter Gerhard Kreindl hält es für wenig wahrscheinlich, dass die „Entnahme“ glückt: „Wir haben viel zuviel Wald.“

Wie Tips bereits online berichtete, hatte das Land OÖ aufgrund der Regelungen der Oö. Wolfsmanagementverordnung nach einem Wolf im Salzkammergut nun auch seinen Artgenossen in Unterweißenbach als Risikowolf eingestuft. Die Entnahme wurde behördlich freigegeben. In den vergangenen Monaten hatten in Unterweißenbach bereits zweimal Wölfe in der Nähe von Bauernhöfen gejagt und ihre Beute verzehrt, Mitte und Ende August kam ein Wolf den besagten Hühnern in Schattau gefährlich nahe und tauchte sogar im Innenhof eines Bauernhauses auf. „Wir wissen nicht, warum der Wolf nicht scheu ist. Für einen wilden Wolf ist das Verhalten nicht normal, einen solchen wird man nie sehen“, ist der Unterweißenbacher Jagdleiter Gerhard Kreindl überzeugt.
Durch Händeklatschen vertrieben
Beherzt reagierte Silvia Kaltenberger aus Schattau, als ihre Hühner frühmorgens Radau machten. „Es war kurz nach fünf Uhr früh, ich hab zuerst an einen Fuchs gedacht und bin nachschauen gegangen.“ Das graue Tier, das entlang des Hühnerzaunes lief, entpuppte sich jedoch als Wolf. Durch lautes Händeklatschen ließ sich das Tier schließlich vertreiben und verschwand. Silvia Kaltenberger filmte den Isegrim sogar dabei. „Ich habe keine Angst gehabt, aber im Nachhinein denke ich mir schon, dass ein Wolf bei uns viel anstellen könnte: Wir haben auch Ziegen und Mutterkühe, die haben grad ganz kleine Kälbchen und sind viel auf der Weide, da könnte der Wolf leicht was erwischen“, so die Bäuerin im Tips-Gespräch.
Wolfsabschuss hat keine Priorität
Für Jagdleiter Gerhard Kreindl hat der Abschuss des „Risikowolfes“ keine Priorität gegenüber den sonstigen Aufgaben der Jägerschaft. „Derzeit ist Herbstjagd, wir müssen unsere Abschussquoten erfüllen und sind viel draußen im Wald. Aber extra für den Wolf ansitzen werden wir nicht.“ Er sieht die Jäger nicht als Betreiber des Abschusses, sondern als Erfüllungsgehilfen. „Die Landespolitik hat die Entnahme genehmigt, damit keine Menschen zu schaden kommen. Das ist das wichtigste.“ Geschossen darf der Wolf innerhalb von vier Wochen (bis 23. September) in einem Radius von zehn Kilometern, ausgehend vom Ort der letzten Vergrämung, womit auch die Nachbargemeinden Schönau, Kaltenberg und St. Leonhard betroffen sind. Das Gebiet, in dem der Wolf geschossen werden darf, umfasst gut 31.000 Hektar. „Das Streifgebiet von Wölfen ist sehr groß. Da ist es fraglich, ob wir den Wolf schießen werden. Dafür haben wir viel zuviel Wald“, meint Gerhard Kreindl.
Den Schritt zur Entnahme des Wolfes hat Agrar-Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) veranlasst: „Die Vergrämungsmaßnahmen in Unterweißenbach zeigt uns klar und deutlich: Der Wolf hat die Scheu vor dem Menschen verloren! Wer also die Annäherungen des Wolfes in Unterweißenbach verharmlost, spielt mit der Sicherheit unserer Bürger. Wir halten uns exakt an die engen Vorgaben der Wolfs-Verordnung.“ Langer-Weninger tritt auch erneut dafür ein, die Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Richtlinie auf europäischer Ebene zu überarbeiten: „Der Wolf benötigt ein Bestandsmanagement wie jedes andere Wildtier. Die EU-Kommission muss den Gesamtkontext betrachten und darf sich nicht in ideologischen Paradigmen verbeißen!“
Beschwerde zurückgewiesen
Mittlerweile hat das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich die Beschwerde einer Umweltorganisation gegen die Oö. Wolfsmanagementverordnung als unzulässig zurückgewiesen. Dem Verfahren zugrunde liegt die seit 30. Juni 2023 in Geltung stehende Verordnung der Oberösterreichischen Landesregierung betreffend die vorübergehende Ausnahme von der Schonzeit für den Wolf (Oö. Wolfsmanagementverordnung), so das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Gegen diese Verordnung hat eine anerkannte Umweltorganisation eine Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben und diese dem „gesamten Umfang nach als rechtswidrig angefochten“.
Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde, wie berichtet, mangels Zuständigkeit an den Verfassungsgerichtshof im Hinblick auf dessen Normprüfungsmonopol für Verordnungen weitergeleitet. Zwischenzeitlich hat jedoch die Umweltorganisation vom Landesverwaltungsgericht eine unmittelbare Entscheidung über ihre Beschwerde verlangt.
Nur Verfassungsrichter zuständig
Das Landesverwaltungsgericht hat daher auf Basis der Verfahrensunterlagen entschieden, dass die Beschwerde - aus denselben Gründen, die für die Weiterleitung maßgeblich waren - als unzulässig zurückzuweisen war. Die Prüfung einer Verordnung steht nach der Bundesverfassung ausschließlich dem Verfassungsgerichtshof zu.


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