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BEZIRK FREISTADT. Für viele Bauern stellen bäuerliche Nebentätigkeiten – neben der Erzeugung landwirtschaftlicher Urprodukte, wie Getreide, Fleisch und Milch – eine zusätzliche Einkommensquelle für den eigenen Betrieb dar. Damit ist aber auch viel Arbeit verbunden.

Peter Schinagl, Martin Moser, Sieglinde Weingartner (MR Freistadt), v. l. (Foto: privat)
Peter Schinagl, Martin Moser, Sieglinde Weingartner (MR Freistadt), v. l. (Foto: privat)

Der Bogen der bäuerlichen Nebentätigkeiten spannt sich vom Winterdienst, der Verarbeitung betriebseigener Urprodukte über das Betreiben einer Mostbuschenschank, die Privatzimmervermietung (Urlaub am Bauernhof) bis hin zur Nachbarschaftshilfe. Sie unterliegen der Pflichtversicherung nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz und sind daher beitragspflichtig. Ein landwirtschaftlicher Betrieb untersteht aber nicht der Gewerbeordnung (GewO) und auch die sogenannten bäuerlichen Nebentätigkeiten fallen nicht in diese, solange eine Unterordnung gegeben ist.

Winterdienst seit fast 30 Jahren

Seit beinahe 30 Jahren, seit seinem 16. Lebensjahr, macht Peter Schinagl aus St. Oswald bei Freistadt Winterdienst. Und das gleich gemeindeübergreifend – für St. Oswald und Lasberg. Seine beiden Söhne Christian (20) und Manuel (19) unterstützen ihn bereits tatkräftig. Die Maschinenring OÖ Service eGen/Ring Freistadt finanzierte 2019 den Streuer „Rutschnix 3“. Pflug „Schiebmal 3“ sowie der Traktor sind im Besitz des Landwirtes. „Die Möglichkeit zur Leistung bäuerlicher Nebentätigkeiten als zweites Einkommensstandbein ist eine wesentliche Errungenschaft der Agrarpolitik für unsere bäuerlichen Familienbetriebe“, erklärt Bauernbund-Bezirksobmann Bgm. Martin Moser. Der Bauernbund hat immer versucht, bestmögliche Rahmenbedingungen für die heimische Landwirtschaft zu schaffen. Peter Schinagl erzählt: „Ich habe den Winterdienst von meinem Vater quasi geerbt und mache diese Nebentätigkeit gerne – auch wenn ich hin und wieder etwas investieren muss, um verkehrssicher unterwegs zu sein.“ Neben zwei Hektar Wald und 14 Hektar Nutzgrund mit Mutterkuhhaltung sind die bäuerlichen Nebentätigkeiten für ihn ein gutes, zusätzliches Einkommen.

Informationen zur Beitragsgrundlage bzw. Steuerrechtliches betreffend die bäuerlichen Nebentätigkeiten und allgemeine Informationen gibt es auf der Website der SVS (svs.at) unter Beitragsgrundlage – bäuerliche Nebentätigkeiten. Ebenfalls ist eine Beratung bei der Bezirksbauernkammer anzuraten.

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