Weiterer Anlauf: Verurteilter kämpft um ein neues Verfahren
GMUNDEN. Nach dem aufsehenerregenden gewaltsamen Tod einer Gmundner Tanzlehrerin im Jahr 2013 wurde ein Ohlsdorfer zu 20 Jahren Haft verurteilt. Nun wurde ein dritter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt.

Mit Verweis auf bereits zwei abgelehnte Wiederaufnahme-Anträge bemühte der emeritierte Rechtsanwalt Franz Gerald Hitzenbichler einen Vergleich aus dem Sport, als er im Rahmen einer Pressekonferenz im Gmundner SEP die neuen Schritte ankündigte: „Die ersten zwei Sätze haben wir verspielt, aber das nächste Game gewinnen wir.“ Man verfüge über neue und wesentliche Beweismittel, der Antrag solle noch vor dem Sommer eingereicht werden. Zu den neuen Beweisen selbst wollte er noch nichts sagen. Parallel werden derzeit Amtshaftungs-Ansprüche geltend gemacht: So seien dem Geschworenengericht unter anderem 13 entlastende Zeugenaussagen vorenthalten worden, ebenso ihn entlastende Ermittlungsergebnisse.
Der Verurteilte und das 380 Personen umfassende Personenkomitee „Gerechtigkeit für Helmut“ hoffen auf eine positive Entscheidung in Sachen Wiederaufnahme. Viele Komitee-Mitglieder kamen auch zur an die Pressekonferenz anschließenden Buchpräsentation: Norbert Blaichinger hinterfragt in seinem neuen Buch „Kaum zu glauben“ die Ermittlungsarbeit in mehreren Kriminalfällen – darunter auch der aus Gmunden.


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