Straßensanierung bei Campingplatz Appesbach gestartet: Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
ST. WOLFGANG. Auf der L546 bei St. Wolfgang wird saniert: Die Arbeiten im Bereich Campingplatz Appesbach laufen bereits – für mehr Sicherheit und weniger Staus in der Tourismussaison.
Die L546 St.-Wolfgang-Straße wird im Abschnitt beim Campingplatz Appesbach saniert. Die Arbeiten wurden auf Wunsch der Gemeinde vorverlegt, um Auswirkungen auf den Tourismus zu minimieren.
Diese Woche haben die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten auf der L546 St.-Wolfgang-Straße im Bereich des Bauloses „IN Campingplatz Appesbach“ begonnen. Der betroffene Abschnitt erstreckt sich von Kilometer 9,200 bis Kilometer 10,200. Die Baukosten betragen rund 240.000 Euro.
Die Maßnahme wurde in enger Abstimmung mit der Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut um mehrere Wochen vorverlegt. Ziel ist es, die Bauphase vor Beginn der sommerlichen Hauptsaison abzuschließen und die Beeinträchtigungen für den Tourismus möglichst gering zu halten.
„Intakte Verkehrswege sind das Rückgrat für unsere Regionen – gerade in einer touristisch so wichtigen Gemeinde wie St. Wolfgang. Mit dieser Sanierung tragen wir dazu bei, den Gästen und Bürgern eine sichere und attraktive Verkehrsinfrastruktur zu bieten“, betont Landesrat Mag. Günther Steinkellner.
Trotz wechselhafter Wetterbedingungen, die den Baufortschritt laufend beeinflussen, wird mit Hochdruck an der Fertigstellung gearbeitet. Der Abschluss der Arbeiten ist – vorbehaltlich der Witterung – bis Ende dieser Woche geplant. Sollte es zu weiteren Verzögerungen kommen, ist eine Fertigstellung bis spätestens nächste Woche vorgesehen.
Da keine geeignete Umleitung besteht, erfolgt die Sanierung halbseitig – ein Fahrstreifen bleibt stets für den Verkehr geöffnet. Verkehrsteilnehmer müssen dennoch mit Verzögerungen rechnen. Der parallel verlaufende Geh- und Radweg bleibt durchgehend nutzbar.
Am bevorstehenden Pfingstwochenende sollen beide Fahrspuren befahrbar sein. Zu beachten sind dabei allerdings Fräskanten von bis zu zwei Zentimeter sowie eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h.