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BEZIRK GMUNDEN. Im vergangenen Jahr wandten sich 8.472 Mitglieder an die Arbeiterkammer. Immer häufiger geht es dabei um Fragen und Probleme mit Pensions- und Rentenansprüchen oder Pflegegeld.

Martin Kamrat, Elfriede Schober Foto: Tòth
Martin Kamrat, Elfriede Schober Foto: Tòth

Mehr als die Hälfte der Ratsuchenden nahm eine telefonische Beratung in Anspruch, 3.559 kamen persönlich in die Arbeiterkammer – und auch die Anfragen via E-Mail nehmen immer mehr zu, so AK-Bezirksstellenleiter Martin Kamrat bei der jährlichen Bilanz-Pressekonferenz der Arbeiterkammer Gmunden.

8,3 Millionen Euro erreicht

Spitzenreiter bei den persönlichen Beratungen waren Pensionsangelegenheiten, gefolgt von Fragen zu offenem Entgelt und zur Beendigung von Dienstverhältnissen. „Mit den meisten Betrieben gibt es nie Probleme, dafür gibt es auch ein paar „Dauerbrenner““, betont Kamrat. Hier konnte die Arbeiterkammer durch Interventionen und vor Gericht 734.059 Euro erreicht werden. Aus Insolvenzen setzte die AK Zahlungen von 1,589.780 Euro durch.

Mehr Anfragen zu Pensionen und Pflegegeld

Die größte Summe erkämpfte die AK Gmunden im vergangenen Jahr aber in Sozialrechtsangelegenheiten: insgesamt 5,947.066 Euro. „Dabei ging es hauptsächlich um Pensions- und Rentenansprüche sowie um Pflegegeld“, erläutert Kamrat. Insgesamt stellt er eine Zunahme der Sozialrechts-Anfragen fest – ein Oberösterreich-weiter Trend, wie AKOÖ-Vizepräsidentin Elfriede Schober bestätigt.

Schwer nachvollziehbare Entscheidungen

Gründe seien einerseits gesetzliche Änderungen wie etwa in der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension. Andererseits seien die Bescheide nicht immer nachvollziehbar, kritisiert Kamarat. So hatte eine Familie aus dem Bezirk für ihr schwerkrankes zehnjähriges Kind Pflegegeld der Stufe vier erhalten. Obwohl sich der Gesundheitszustand nicht verbessert hatte, wollte die Pensionsversicherungsanstalt PVA dieses laut Bescheid auf Stufe drei herabsetzen. Eine Sachverständige stellte daraufhin einen generellen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden und die Notwendigkeit einer dauernden Betreuung fest. Die AK gewährte der Familie vollen Rechtsschutz und vertrat sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Schließlich wurde auf Basis des Gutachtens ein Vergleich erzielt, der dem Kind nun ein Pflegegeld der Stufe sechs sichert, um 607,6 Euro pro Monat mehr als bei Stufe vier.


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