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ST. WOLFGANG. Zugangsrechte der Bevölkerung zum Wolfgangsee müssen gewahrt werden.

Fixierten die Sicherung der St. Wolfganger Seezugänge für die Öffentlichkeit – Tourismuslandesrat Markus Achleitner und Bürgermeister Franz Eisl (v. li.) (Foto: Gemeinde St. Wolfgang)

Bekanntlich hat St. Wolfgang nicht sehr viel öffentlichen Grundbesitz am Seeufer zur Verfügung. „Gerade deshalb müssen wir sehr genau auf die Uferrechte und Seezugänge der Gemeinde achten“, zeigt sich Bürgermeister Franz Eisl entschlossen. Gemeinsam mit Tourismus-Landesrat Markus Achleitner wurde kürzlich anhand eines über 40 Jahre alten „Uferverzeichnisses“ fixiert, dass diese Seezugänge der Öffentlichkeit gehören und für sie bewahrt werden müssen.

Kennzeichnung sichert Rechte für die Zukunft.

Das St. Wolfganger Uferverzeichnis der öffentlichen Seezugänge wurde im Jahr 1977 vom einheimischen Rechtanwalt Peter Pfarl im Auftrag der Gemeinde verfasst. Im Zuge der Reorganisation des Gemeindearchives wurde auch dieser Akt „freigelegt“. „Da war für mich sofort klar: Diese Ufer müssen wir ein für allemal kennzeichnen und damit für die Öffentlichkeit auf Dauer sichern“, berichtet Eisl, der im Jahr des Entstehens dieses Verzeichnisses gerade einmal seinen ersten Geburtstag hinter sich gebracht hatte.


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