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Tips Logo  Anzeige, 17.05.2017 08:25

GREIN. Im Ministerrat vom 17. Jänner 2017 wurde der Entwurf zum neuen Erwachsenenschutzgesetz beschlossen. Das neue Erwachsenenschutzgesetz soll Mitte 2018 in Kraft treten. Es wird Autonomie und Selbstbestimmung des Einzelnen stärken.

Notar Mag. Roland Strohofer
Notar Mag. Roland Strohofer

Mit der Reform wird das seit bereits 30 Jahren bestehende System der Sachwalterschaft ergänzt. Der Sachwalter wird zum Erwachsenenvertreter. Das Erwachsenenschutzgesetz wird auf insgesamt vier Säulen der Vertretung aufgebaut: Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Vorsorgevollmacht

Wenn es um Vorsorge im rechtlichen Bereich geht, denken die meisten an Errichtung eines Testaments. Dabei kommt immer häufiger ein Thema zur Sprache, das mehr und mehr Menschen betrifft und bewegt: die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr handlungs- und entscheidungsfähig ist. Hier hilft die Vorsorgevollmacht. Mit ihr hat jeder die Möglichkeit, im Vorhinein eine Vertrauensperson zu bestimmen, die ihn in bestimmten Angelegenheiten vertritt, wenn er die Geschäfts-, Einsichts-, Urteils- oder Äußerungsfähigkeit verliert.

Anwendungsbereiche

Anwendungsbereiche der Vorsorgevollmacht: Vertretung in allen Vermögensangelegenheiten, im Spital gegenüber Ärzten, insbesondere bei Behandlungen und Operationen, aber auch bei der Unterbringung in einem Pflegeheim und nicht zuletzt im Alltag bei Behörden, Gerichten und dergleichen. Mag. Roland Strohofer berät dazu gerne.

Mag. Roland Strohofer

Kreuznerstraße 6 (Ecke Stadtplatz)

4360 Grein

Tel.: 07268/7010

Fax: 07268/7010-10

E-Mail: strohofer@notariat-grein.at


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