Bürger kämpfen um Hiaslberg
GROSSRAMING. Mehr als 750 Unterschriften zählt eine Petition an die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land. Sie fordert den Schutz des Großraminger Hausberges vor einem geplanten Forststraßen-Bauprojekt.
Rund viereinhalb Kilometer beträgt das Forststraßengefüge, das eine Genossenschaft von 13 Waldeigentümern zur Bewirtschaftung auf dem Hiaslberg errichten möchte. Vor zwei Jahren kam es diesbezüglich schon zu Gesprächen mit der früheren Bezirkshauptfrau Cornelia Altreiter-Windsteiger. „Ein Verfahren zur Beurteilung gab es aber mangels Antrag bis zuletzt nicht“, so der Amtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Johannes Neustifter. Mittlerweile ist das Projekt aber von der Bringungsgenossenschaft eingereicht worden.
„Massive Verschandelung“
Als vehementer Gegner des Vorhabens tritt die Bürgerinitiative „SOS Hiaslberg in Gefahr“ auf. Die Großraminger fürchten nicht nur eine massive Verschandelung ihres Hausbergs. „Wir wollen ein Stück intakter Natur für unsere Kinder und Enkelkinder erhalten“, heißt es in einer Unterschriftensammlung (mein.aufstehn.at/petitions/hiaslberg-grossramings-hausberg-in-gefahr). „Es geht hier um ein Forststraßensystem für Lkw mit Anhänger. Im Steilgelände erfordert das kilometerweit sichtbare Böschungssicherungen. Es entstehen Wunden in der Natur, die nie wieder verheilen“, klagt die Bürgerbewegung.
Erosionsschäden
Für die Anrainer geht es um noch mehr. „Das Bauprojekt bedroht das Quellgebiet, das unserer Siedlung Trink- und Brauchwasser liefert“, sagt Siegfried Schörkhuber, einer von sieben betroffenen Hausbesitzern. Auch von der Ortsgruppe des Alpenvereins und den Naturfreunden der Nationalparkgemeinde kommt Kritik. Laut den Obmännern Martin Aigner und Gerhard Nömayr sei durch den Straßenbau mit einer Grundwasserabsenkung und Austrocknung des Oberbodens zu rechnen. Mit Verweis auf die heute vermehrten Starkregen-Ereignisse warnen sie zudem eindringlich vor Erosionsschäden, Hangrutsch und Murenabgängen.
Ein Wohnhaus befinde sich laut Gefahrenhinweiskarte des Landes OÖ ohnehin in der sensiblen Zone für gravitative Massenbewegungen. „2002 riss es einen Güterweg, ca. 150 Meter von diesem Haus entfernt, fort. Sollte das Quellgebiet von der geplanten Straße mehrfach gequert werden, fürchten wir eine Hangrutschung – der Bach könnte sich verlegen und Häuser direkt treffen“, erklärt Schörkhuber.
Alpenkonvention
„Großraming liegt im Geltungsbereich der Alpenkonvention. Eine nachhaltige Entwicklung im Interesse der Bürger und zum Schutz der sensiblen Natur muss gewährleistet werden“, so Nömayr und Aigner, die betonen: „Für die Waldaufschließung gäbe es naturschonendere und wesentlich kostengünstigere Alternativen, die dem Forstgesetz entsprechen.“ So könne man etwa bestehende Wege adaptieren.
Argumente werden geprüft
„Der Antrag auf naturschutzrechtliche und forstrechtliche Bewilligung wird derzeit von Sachverständigen geprüft. Die Ergebnisse sind noch offen“, sagt indes Johannes Neustifter von der Bezirkshauptmannschaft, „die Argumente und vorgebrachten Fakten der Bürgerinitiative werden im Verfahren – soweit sie gesetzlich relevant sind – fachlich geprüft und in der letztendlichen Entscheidung berücksichtigt.“
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