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Jugendschutz: Oberösterreichs Alleingang bei den Ausgehzeiten erregt die Gemüter

David Ramaseder, 23.02.2019 08:38

SPITAL/PYHRN. Seit 1. Jänner 2019 gilt die Bundesländer-Einigung auf ein einheitliches Jugendschutzgesetz. 35 Jahre lang wurde über dieses Thema verhandelt, nur mit Oberösterreich konnte keine Einigung erzielt werden.

  1 / 3   SPÖ-Bezirksvorsitzende Bettina Lancaster, Bürgermeister von Spital/Pyhrn Aegidius Exenberger und Landtagsabgeordnete Petra Müllner (v.l.) bei der Präsentation der Plakate in Spital am Pyhrn. Foto: Maringer

Der Bundesländer-Kompromiss umfasst einheitliche Ausgehzeiten: Jugendliche unter 14 Jahren dürfen maximal bis 23 Uhr ausbleiben. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen maximal bis 1 Uhr früh ausbleiben. Eltern können mit ihren Kindern natürlich kürzere Ausgehzeiten vereinbaren. Das Gesetz soll einen Rahmen bieten, der unter- aber nicht überschritten werden darf. In Oberösterreich dürfen die Jugendlichen jeweils nur eine Stunde kürzer aus bleiben.

Plakat-Aktion der SPÖ in Spital am Pyhrn

Der SPÖ-Landtagsklub informiert daher auf Plakatwänden an den wichtigsten Bundesstraßen, die in die Nachbarbundesländer führen, über die ungleichen Ausgehzeiten. „Mir geht es nicht um die Uhrzeit, sondern darum, dass oberösterreichische Jugendliche nicht schlechter behandelt werden als Jugendliche in anderen Bundesländern. Leider ist genau das der Fall. Oberösterreichische Jugendliche werden von ÖVP und FPÖ bevormundet. Sie müssen früher ins Bett als in Niederösterreich, als in Salzburg, als in der Steiermark. Auch ihre Eltern und Familien werden damit bevormundet. Und für das alles gibt es keinen einzigen sachlichen Grund. Das ist pure parteipolitische Willkür“, begründet SPÖ-Landtagsabgeordnete Petra Müllner die SPÖ-Informationskampagne.

FPÖ: Status Quo beibehalten

Anders sieht das FPÖ-Bezirksparteiobmann Michael Gruber: „Unsere bestehende Regelung ist völlig ausreichend“. Für ihn steht das Kindeswohl an erster Stelle. „Umfragen ergaben, dass eine große Mehrheit eine Ausdehnung um eine Stunde ablehnt und die Beibehaltung der bisherigen Regelung befürwortet. Vor allem in den Statutarstädten ist es für Kinder nicht sicher, eine Erweiterung des gesetzlichen Rahmens wäre hier ein falsches Signal. Eine sinnvolle Regelung darf dem Druck der Gleichmacherei nicht weichen“, so der Landtagsabgeordnete. „Es darf außerdem nicht vergessen werden, dass mit einer erwachsenen Begleitperson die Ausgehzeiten ohnehin unbeschränkt sind“, schließt Gruber.


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