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Landesrechnungshof sieht großen organisatorischen Nachholbedarf beim Bezirksabfallverband

Susanne Winter, MA, 13.07.2023 13:43

BEZIRK KIRCHDORF. Der Landesrechnungshof (LRH) hat den Bezirksabfallverband (BAV) Kirchdorf geprüft und zeigt einen großen organisatorischen Nachholbedarf auf.

Radlader im AWZ Inzersdorf (Foto: Bezirksabfallverband Kirchdorf)
Radlader im AWZ Inzersdorf (Foto: Bezirksabfallverband Kirchdorf)

„Die Finanzsituation war weitgehend zufriedenstellend“, führt LRH-Direktor Rudolf Hoscher aus. Die Betriebsergebnisse waren positiv, der Verband schuldenfrei. Jedoch kamen bei der Prüfung auch organisatorische Probleme ans Licht.

Der BAV Kirchdorf organisiert die Restabfallsammlung zentral für alle Gemeinden. Er betreibt in Inzersdorf ein Abfallwirtschaftszentrum, in dem der Restabfall des gesamten Bezirks sortiert wird. Der LRH empfiehlt, eine Neuausschreibung der Restabfallsammlung und ein einheitliches Gebührenmodell im Bezirk einzuführen.

Organisatorischer Nachholbedarf

Weiters ist die Personalsituation in der Geschäftsstelle des BAV Kirchdorf ein Thema. Aufgrund langer Krankenstände und hoher Personalfluktuation war die Situation schon länger prekär, wodurch sich Abrechnungen verzögerten und die Buchhaltung mangelhaft war. Im Rahmen der Prüfung stellte sich außerdem heraus, dass einige Sitzungsprotokolle nicht auffindbar waren oder gar nicht verfasst wurden. „Hier müssen die Verantwortlichen umgehend reagieren“, betont Hoscher. Es werde umgehend notwendig sein, dass die Verbandsverantwortlichen einen umfassenden Reorganisationsprozess einleiten. Für eine nachhaltige Verbesserung wären alle Mitgliedsgemeinden in geeigneter Weise einzubinden.

Der LRH schlägt mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Organisationsstruktur vor, darunter die Erarbeitung einer Dienstbetriebsordnung, eines Geschäftsverteilungsplan und Arbeitsplatzbeschreibungen sowie ein Aus- und Weiterbildungskonzept. Dem LRH ist bewusst, dass das nur mit externer Unterstützung funktionieren kann. Als besonders zweckmäßig beurteilt er mögliche Kooperationen mit anderen BAV.

Gleichzeitig warnt der LRH: „Gelingt es nicht, die aktuell prekäre organisatorische Situation zu normalisieren, wird es notwendig sein, von Seiten der Abteilung AUWR als Aufsichtsbehörde beim BAV Kirchdorf einzuschreiten. Dies könnte eine Gebarungsprüfung und den Einsatz von Aufsichtsinstrumenten umfassen.“

Maßnahmen eingeleitet

Der BAV Kirchdorf hat bereits umfassende Maßnahmen eingeleitet. Dazu wurden Exkursionen und Klausuren eingeplant, welche im Mai und Juni 2023 stattgefunden haben. In der Organisationsentwicklung wird seit März 2023 mit zusätzlicher Arbeitskraft verstärkt gearbeitet und die vorgeschlagenen Maßnahmen nach und nach umgesetzt. Zur Unterstützung und Einschulung der Buchhaltungsmitarbeiterinnen sowie zur Abwicklung der Erstellung der Rechenwerke unterstützt seit Jahresbeginn eine externe Fachkraft. Nach Aussage des Prüfungsausschussobmannes wird der Prüfungsausschuss seiner Aufgabe sehr gewissenhaft nachkommen. 2022 fanden drei Prüfungsausschusssitzungen statt. Es wurde von zahlreichen anderen Verbänden Unterstützung angefordert und auch zugesichert. „Der organisatorische Handlungsbedarf im BAV Kirchdorf steht außer Frage. Wir arbeiten intensiv an der Neuaufstellung, einige Punkte konnten bereits umgesetzt werden, vieles ist in Arbeit und auch die übrigen Empfehlungen aus dem Rechnungshofbericht stehen auf der Agenda“, sagt der BAV-Vorsitzende Bürgermeister Gerhard Lindbichler.

Zukunft des Abfallwirtschaftszentrums Inzersdorf

Die Problematik beeinflusst auch die Zukunft des Abfallwirtschaftszentrums Inzersdorf, für das ein geschätzter Investitionsbedarf von 5,8 Millionen Euro ansteht. Berechnungsgrundlagen zur Wirtschaftlichkeit – weder zur bestehenden Anlage noch zu einer Neuinvestition – konnten nicht vorgelegt werden. „Auch aufgrund der hohen Investitionen und Risiken sehen wir einen Ausbau der Anlage kritisch“, unterstreicht der LRH-Direktor.

„Für das Abfallwirtschaftszentrum in Inzersdorf gibt es mehrere Varianten und Szenarien, die derzeit auf ihre Zukunftsfähigkeit geprüft werden. Nach Vorliegen aller Daten und Prognosen werden die Gremien darüber entscheiden, ob es eine Erneuerung der Anlage, die Stilllegung oder eine Zwischenstufe gibt“, berichtet Gerhard Lindbichler.


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