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Arbeiter gekündigt, nachdem er Papamonat gemeldet hatte: Arbeiterkammer Kirchdorf erkämpfte fast 20.000 Euro für Betroffenen

Sophie Kepplinger, BA, 17.07.2025 09:14

BEZIRK KIRCHDORF. Nur wenige Tage nachdem ein Arbeiter seinem Vorgesetzten mitgeteilt hatte, den Papamonat nutzen zu wollen, wurde ihm die Kündigung zugestellt – ein klarer Verstoß gegen den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsschutz. Die Arbeiterkammer (AK) Kirchdorf setzte sich erfolgreich für seine Rechte ein und erwirkte für ihn eine Nachzahlung von rund 20.000 Euro.

  1 / 2   Die Rechtsexperten der Arbeiterkammer Kirchdorf erwirkten eine Nachzahlung für einen zu Unrecht gekündigten Vater. Am Bild: Das Gebäude der AK-Bezirksstelle Kirchdorf in der Sengsschmiedstraße 6. (Foto: Sophie Kepplinger)

Der betroffene Arbeitnehmer war erst gut zwei Monate im Unternehmen beschäftigt, als er plötzlich die Kündigung erhielt – verbunden mit sofortiger Dienstfreistellung. Zuvor hatte er angekündigt, rund um die Geburt seines Kindes den Papamonat in Anspruch nehmen zu wollen. Genau ab diesem Zeitpunkt greift jedoch der besondere Kündigungs- und Entlassungsschutz: Er beginnt mit der Bekanntgabe des Papamonats oder spätestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin und gilt bis vier Wochen nach dessen Ende. Die Kündigung war daher gesetzeswidrig. Da der Mann nach dieser Erfahrung nicht in das Unternehmen zurückkehren wollte, machte die AK eine Kündigungsentschädigung geltend.

Urlaub und Zeitausgleich ohne Zustimmung abgezogen

Zusätzlich stellte sich heraus, dass der Arbeitgeber während der Kündigungsfrist eigenmächtig Urlaub und Zeitausgleich vom Zeitkonto des Mitarbeiters abgezogen hatte. Doch beides darf nur im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen – auch dieses Vorgehen war somit rechtswidrig. Die AK forderte daher eine finanzielle Abgeltung für den zu Unrecht konsumierten Urlaub und die korrigierte Abrechnung der Überstunden ein.

Arbeitgeber lenkte ein – Erfolg für den Arbeitnehmer

Das Unternehmen zeigte sich einsichtig und zahlte dem Arbeitnehmer in Summe rund 20.000 Euro. „Der Erfolg der Arbeiterkammer für den Arbeiter ist der Beweis, dass es sich lohnt, eine Rechtsberatung in der AK in Anspruch zu nehmen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl. „Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich jederzeit an die Arbeiterkammer wenden“, ergänzt Präsident Stangl. Ob per Mail, telefonisch oder mit Terminvereinbarung direkt im Bezirk, besser einmal zu oft nachgefragt, als auf Ansprüche und Rechte zu verzichten.


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