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Landesverwaltungsgericht schränkt Gasbohrung im Steyrtal zeitlich ein

Robert Hofer, 17.09.2025 13:10

MOLLN. Von 1. Oktober bis 31. März 2026 dürfen weitere Testbohrungen in Molln stattfinden, teilte das Landesverwaltungsgericht (LVwG) mit.

In Molln darf im Winter wieder nach Gas gebohrt werden. (Foto: Team fotokerschi.at/Rauscher)
In Molln darf im Winter wieder nach Gas gebohrt werden. (Foto: Team fotokerschi.at/Rauscher)

Beschwerden von Umweltorganisationen gegen den ursprünglichen Bescheid des Gerichtes, der die Arbeiten erlaubte, wurden von LVwG abgewiesen. „Es freut mich, dass sich das Landesverwaltungsgericht der fachlichen Einschätzung unserer Naturschutzabteilung anschließt. Nach sorgfältiger Interessenabwägung und unter Einhaltung geltenden Rechts sowie hoher Naturschutzstandards sind derartige Vorhaben zu genehmigen“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter und Naturschutzreferent Manfred Haimbuchner (FPÖ). „Durch die ergriffenen Ausgleichsmaßnahmen wird die Natur keinen langfristigen Schaden davontragen.“

Allerdings wurde die Bewilligung vom LVwG zeitlich angepasst. Bohrplatzerrichtung und Durchführung der Testarbeiten wurden auf den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. März 2026 eingeschränkt.

Den genauen Wortlaut der LVwG-Entscheidung kann man hier nachlesen.


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