Stadt Laakirchen setzt die Einhebung diverser Beiträge und Steuern aus
LAAKIRCHEN. Um die Bürger und Betriebe zu unterstützen, setzt Laakirchen Maßnahmen im Bereich der Kinderbetreuungsbeiträge, Kommunalsteuern und Mietzahlungen für Geschäftsräumlichkeiten im Besitz der Stadtgemeinde.

Die Elternbeiträge für die Kinderbetreuung werden bis zum Ende der durch die österreichische Bundesregierung verordneten Schließzeit nicht eingehoben. Eine Aufrechnung der beiden Wochen im März erfolgt im Nachhinein.
Auf Antrag wird die Einhebung der Kommunalsteuer für all jene Laakirchner Betriebe, welche aufgrund des behördlichen Erlasses schließen mussten, bis auf weiteres ausgesetzt. Ein formloses Ansuchen per E-Mail an stadtamt@laakirchen.ooe.gv.at ist ausreichend.
Die Mietenzahlungen für Geschäftslokale im Besitz der Stadtgemeinde Laakirchen werden bis auf weiteres gestundet, wenn der Betrieb von der behördlichen Schließung betroffen ist.
Bürgermeister Fritz Feichtinger ruft alle Laakirchner auf: „Bitte halten Sie weiterhin die von der Bundesregierung gesetzten Maßnahmen ein und bleiben Sie zu Hause!“ und erinnert: „Ausnahmen gibt es nur für berufliche Tätigkeit, die nicht aufschiebbar ist, notwendige Besorgungen (Lebensmittel, Medikamente), Hilfe für andere Personen sowie Bewegung im Freien (alleine bzw. mit haushaltszugehörigen Personen). Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute & bleiben Sie gesund!“


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