Rückschlag für Leonding im Kampf gegen geplanten Westbahnausbau
LEONDING. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil die Umweltverträglichkeit des vierspurigen Westbahn-Ausbaus zwischen Linz und Marchtrenk bestätigt. Leonding hofft zumindest weiter auf eine Kompromisslösung.
Besonders bitter ist für die vom vierspurigen Ausbau der Westbahnstrecke besonders betroffene Stadt, dass eine elementare Forderung – nämlich die „Zerschneidung“ Leondings – vom Gericht nicht anerkannt wurde. Im Urteil ist zu lesen, dass die Trasse der Westbahn (vormals Kaiserin Elisabeth-Bahn) bereits 1860 eingleisig und zehn Jahre später bereits zweigleisig in Betrieb genommen und seither nicht mehr geändert wurde.
Die Errichtung erfolgte damals im jetzt relevanten Abschnitt im Freiland, erst später hat sich im direkten Umfeld der Eisenbahntrasse eine Besiedelung entwickelt. Es wurde daher nicht das Stadtgebiet zerschnitten, sondern die Trasse wurde vielmehr durch die nachfolgende Besiedelung „eingeschlossen“. Durch die Zulegung zweier weiterer Gleise kommt es demzufolge auch nicht zu einer neuen „Zerschneidung“.
Leonding kämpft weiter für seine Rechte
Ob die Stadt weitere Rechtsmittel einlegen wird, ist derzeit noch nicht geklärt. Im Raum steht jedoch auch eine Kompromisslösung mit der ÖBB außerhalb des Verfahrens, um etwa eine einfachere Ausführung der geforderten Einhausung jedoch ohne Tieferlegung zu erwirken. Das könnte – wie ein weiter zu verbessernder Lärmschutz für die Anwohner – in das künftige Baugenehmigungsverfahren Eingang finden.
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