Fahrlässige Körperverletzung in Beautystudio in Linz-Land
LINZ-LAND. Ende März hat sich eine 38-Jährige einer Beautybehandlung unterzogen. Das Ultraschallgerät sollte Falten und Fettgewebe behandeln, führte aber zu einer massiven Schädigung der Sehkraft der Behandelten. Der Studioinhaber und eine Angestellte können keine entsprechende Ausbildung in dem Bereich vorzeigen.
Eine 38-Jährige aus dem Bezirk Linz-Land unterzog sich am 22. März 2019 einer kostenlosen kosmetischen Probebehandlung in einem Beautystudio im Bezirk Linz-Land.
Bei der Kosmetikbehandlung sollten mit hochkonzentriertem Ultraschall Falten und Fettgewebe behandelt werden. Durch die Behandlung im Gesichtsbereich, speziell rund um die Augen, erlitt die 38-Jährige einen Sehverlust und suchte daher einen Arzt auf. Da es sich um eine bislang einzigartige Verletzung handelte, wurde die Behandlung von einem Spezialisten im MedCampus III übernommen.
Die Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung ist nicht abzusehen, fest steht jedoch, dass es sich um gravierende Dauerfolgen handelt.
Keine Zulassung
Obwohl das Ultraschallgerät für kosmetische Behandlungen verwendet wird, ist es nicht als Medizinprodukt eingestuft. Weiters war für das Beautystudio kein „reglementiertes Gewerbe“ angemeldet und es hatten der Inhaber des Gewerbes und die Angestellte weder eine Befähigungsprüfung noch einen einschlägigen Lehrberuf erlernt. Seitens der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land wird das Vorliegen etwaiger Verwaltungsübertretungen nach der Gewerbeordnung geprüft.
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