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Bürgerinitiative: „Totalverbauung des Minigolfplatzes steht auf wackeligen rechtlichen Beinen“

Jürgen Affenzeller, 06.05.2022 09:23

LINZ. Am Donnerstag fand die Bauverhandlung am Minigolf-Areal am Linzer Freinberg statt, wo sieben Villen mit 37 Luxuswohnungen entstehen sollen. Anrainer kündigten die juristische Anfechtung des Bauvorhabens an.

Das betreffende Areal (Foto: Privat)
photo_library Das betreffende Areal (Foto: Privat)

Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt“ und angrenzende Anrainer zeigten sich „schockiert“ von den am Donnerstag – vom neuen Grundstückseigentümer Swietelsky – vorgestellten Bauplänen. Sieben einzelne Villen mit 37 Vorsorge- und Luxuswohnungen sollen demnächst auf dem bisherigen Areal des Minigolfplatzes entstehen.

„Grundlage des Bauvorhabens ist die Umwidmung des Baugrundstückes von Grünland in Bauland/Wohngebiet, die nach unserer Recherche in mehrfacher Hinsicht gesetzes- und verfassungswidrig ist und daher der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof unterliegen soll. Wir werden dieses Bauvorhaben daher juristisch anfechten und in dieser Form einer sehr genauen Prüfung unterziehen“, kündigte Renate Ortner, Anrainerin des Minigolfplatzes, bereits an.

Fachliche Prüfungen blieben aus

Im Zentrum der Kritik: Durch die totale Zubetonierung des Minigolfplatzes werde wertvoller Naturraum zerstört, obwohl diese Fläche – sogar in der eigens vom Magistrat beauftragten Stadtklimaanalyse – als Kaltluftschneise gegen die Überhitzung der Linzer Innenstadt ausgewiesen ist. Eine fachliche Prüfung seitens des Architekten und des Magistrats ist anscheinend ausgeblieben oder wurde ignoriert.

Argumentiert wurde das Projekt und die umstrittene Umwidmung Anfang 2020 mit Wohnungsbedarf, obwohl es nur um Luxus- und Anlageobjekte gehen konnte. „Bürgermeister Klaus Luger hat von einer Arrondierung gesprochen, obwohl das neue Bauland wie ein Keil in den Grüngürtel ragt und nicht wie bei Arrondierungen üblich, entlang der Siedlungsgrenzen verlaufen soll, sondern in diesem Fall wurde entlang der Grundstücksgrenzen umgewidmet“, so die Anrainer.


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Carl P.
Carl P.
08.05.2022 22:16

Bürgermeister: Kompetenz für Umwidmungen reduzieren

Das Umweltministerium sollte rasch anordnen, dass alle Umwidmungen von Grünland in Bauland in Österreich ausgenommen für Autobahn- und Schnellbahn-Ringe zur Umfahrung von Landeshauptstädten und für Anlagen der Stromverteilung und zur Erzeugung erneuerbarer Energien möglichst bald nicht mehr von den Bürgermeistern sondern nur mehr von einer dafür neu zu schaffenden Fach-Abteilung im Umweltministerium genehmigt werden dürfen. Weitere Informationen dazu siehe auch https://www.linzwiki.at/wiki/Bodenversiegelung

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Carl P.
Carl P.
08.05.2022 22:03

Maßnahmen zum Bodenversiegelungs-Stopp in OÖ:

(A) In Österreich dürfen Umwidmungsgewinne bei der Umwidmung von Grünland in Bauland nicht mehr dem Grundstückseigentümer zufließen, sondern einem bundesstaatlichen Ökologie-Fonds, dessen Mittel ausschließlich für Rückwidmungen von Bauland in Grünland, Förderungen von Park- and Ride-Anlagen mit günstigem öffentlichem Anbindungs-Verkehr am Stadtrand von Landeshauptstädten, für Bepflanzungsaktionen, Erweiterung von Parkanlagen und die Herstellung von Wasserflächen in Parkanlagen der Landeshauptstädte sowie für Umwidmungen von Grundstücken für Schnellbahn-Ringe und Autobahn-Ringe um die Landeshauptstädte verwendet werden dürfen. (B) Vorbild für OÖ zur Vermeidung enormer Stadt-Hitze im Sommer sollte die Stadt Salzburg sein, wo für die Umwidmung besonders wertvoller Grünflächen eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat notwendig ist. Zum Vergleich: in OÖ ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Durch eine entsprechende Änderung kann sichergestellt werden, dass aktuell die jeweils regierende Rathauskoalition nicht sämtliche heiklen Umwidmungen im Alleingang beschließen kann. Der Schutz unserer Grünanlagen würde dadurch deutlich gestärkt werden (C) Noch besser wäre, dass alle Umwidmungen von Grünland in Bauland in Österreich ausgenommen für Autobahn- und Schnellbahn-Ringe zur Umfahrung von Landeshauptstädten und für Anlagen der Stromverteilung und zur Erzeugung erneuerbarer Energien möglichst bald nicht mehr von den Bürgermeistern sondern nur mehr von einer dafür neu zu schaffenden Fach-Abteilung im Umweltministerium genehmigt werden dürfen. Weitere Informationen dazu siehe https://www.linzwiki.at/wiki/Bodenversiegelung

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