Sechs Monate Haft für Morddrohung in Linzer Linienbus
LINZ. Sechs Monate in Haft muss jener 24-Jährige, der im März dieses Jahres wie berichtet in einem Linienbus gegenüber einer 12-Jährigen eine Morddrohung gegen einen Nebenbuhler ausgesprochen und dabei auch mit einer Schreckschusspistole hantiert hatte. Der Vorfall hatte damals auch einen Großeinsatz der Polizei zur Folge.

Der 24-jährige vorbestrafte Deutsche bekannte sich im Prozess nicht schuldig, verstrickte sich allerdings immer wieder in Widersprüche, vor allem auch zu seiner Einvernahme bei der Polizei. So blieb es an der 12-Jährigen, eine stringente Geschichte zu den skurril anmutenden Geschehnissen an jenem 14. März zu schildern.
Morddrohung im Bekanntenkreis
Grundsätzlich kennen sich das Mädchen und der Angeklagte über die Mutter der 12-Jährigen, da sie in der gleichen Siedlung gewohnt haben. An jenem Tag saß der 24-Jährige im Bus hinter dem Mädchen und ihren Freundinnen, ehe er eine Sturmhaube aufsetzte, mit einer Platzpatrone in der Hand spielte und die 12-Jährige aufforderte, sich zu ihm zu setzen. Dort zeigte er ihr eine Pistole in der Innenseite seiner Jacke und erklärte, dass er seinen Nebenbuhler umbringen werde, weil dieser mit seiner Freundin geschlafen hat.
Mutter alarmiert
Aus dem Bus ausgestiegen, alarmierten die geschockten Mädchen die Mutter der 12-Jährigen. Diese warnte den ihr bekannten Nebenbuhler und alarmierte die Polizei. Eine Großfahndung wurde eingeleitet, bei der mehrere Streifen der Schnellen Interventionsgruppe, das Einsatzkommando Cobra und zahlreiche Polizeistreifen im Einsatz waren. Am Abend erfolgte schließlich die Festnahme.
Richter glaubt dem Mädchen
Auch wenn der 24-Jährige - anders als noch bei der Einvernahme vor der Polizei - nun vor Gericht beteuert, „nichts in diese Richtung getan zu haben“ und auch keine Schreckschusspistole bei sich gehabt zu haben, wird er schließlich schuldig gesprochen. Der Richter glaubt den schlüssigen Ausführungen der 12-Jährigen. Wegen gefährlicher Drohung und Vergehen gegen das Waffengesetz wegen aufrechten Waffenverbots wird der Angeklagte zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. der nicht anwaltlich vertretene Angeklagte hat noch drei Tage Bedenkzeit.
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