Trotz Widerstand: Verspäteter Baustart der Stadtvillen Freinberg voraussichtlich 2026
LINZ. Der Weg für das Wohnbauprojekt auf dem Areal der Minigolfanlage am Linzer Freinberg ist seit mehreren Monaten freigegeben. Das Bauunternehmen Swietelsky hält bereits eine Baugenehmigung in den Händen, rund 35 Eigentumswohnungen sollen entstehen. Nach einem Gerichtsverfahren, bei dem Swietelsky zu Adaptierungen der Pläne angeregt wurde, soll voraussichtlich 2026 mit dem Bau begonnen werden. Ein genaues Datum gibt es jedoch noch nicht.
Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt“, kämpft seit Jahren gegen die Umwidmung des Minigolfplatzes am Linzer Freinberg. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche rechtliche Schritte in die Wege geleitet, jedoch ohne Erfolg. Nachdem eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert war, wurde auch der Einspruch vor dem Bundesverwaltungsgerichtshof abgelehnt. Mittlerweile plant die Initiative in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Helmut Blum, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzubringen.
Lange Vorgeschichte
Das umstrittene Wohnbauprojekt auf dem Areal der Minigolfanlage am Linzer Freinberg hat bereits eine längere Vorgeschichte. Wie von Tips berichtet, gehörte das rund 5.000 Quadratmeter große Grundstück ursprünglich dem Kollegium Aloisianum beziehungsweise dessen Immobilientochter „Freinberg Immo“. Der Verkauf des Areals stand im Zusammenhang mit der umfassenden Sanierung und Modernisierung der Jesuitenschule.
Anschließend wurde das Grundstück baurechtlich aufgewertet. Anfang 2020 beschloss der Linzer Gemeinderat die Umwidmung von Grünland in Bauland. Kurz darauf verkaufte das Aloisianum die Fläche an die Swietelsky AG. Diese plant dort unter dem Namen „Stadtvillen Freinberg“ den Bau von vier Stadthäusern mit über 30 Eigentumswohnungen im gehobenen Segment, Vormerkungen sind bereits möglich.
Gegen die Umwidmung und das Projekt formierte sich frühzeitig Widerstand. Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt!“ sieht in dem Vorgang eine gesetzeswidrige Anlasswidmung. Für diese hätte nämlich ein öffentliches Interesse bestehen müssen. Damals wurde die Umwidmung damit begründet, dass ein Wohnungsmangel bestanden habe. Renate Ortner, Sprecherin der Bürgerinitiative, sieht diese Legitimation aufgrund der hohen Leerstände in Linz als hinfällig an.
Kein konkreter Baustart
Von Seiten des Bauunternehmens Swietelsky AG heißt es, dass es noch kein genaues Datum für den Baustart gebe. Ursprünglich hieß es, dass bereits im Herbst 2025 gestartet werden könnte. Es habe jedoch ein Gerichtsverfahren gegeben. Dort sei man auch zu Adaptierungen der Pläne angeregt worden. Diese seien natürlich noch nicht baureif entwickelt. Die Änderungen seien einmal nur im Entwurf angepasst worden, das gehöre nun technisch genau abgeklärt. Die Höhe und die Geometrie hätten sich im Verfahren überhaupt nicht verändert, wie es heißt.
Zudem brauche man noch kostenseitige Sicherheit mit dem Generalunternehmer, der dies umsetzen werde. Von Swietelsky heißt es bezüglich des Baustarts: „Wenn man 2026 sagt, ist das sehr präzise, aber recht viel genauer kann man den Baustart bisher noch nicht eingrenzen.“
Widmung und Bebauungsplan
Die Bürgerinitiative „Linzer Grüngürtel schützen, jetzt!“ kritisierte vor allem die Herauslösung des Grundstücks aus dem Grüngürtel und spricht von einem möglichen Fall struktureller Korruption. „Wir kämpfen für unser Naherholungsgebiet und gegen einen besonderen Sündenfall, der nach struktureller Korruption aussieht“, sagt Renate Ortner, Sprecherin der Bürgerinitiative.
Bezüglich des Vorwurfs, die Umwidmung sei verfassungswidrig, heißt es von Swietelsky AG:
„Der vorige Bürgermeister hat sich da einmal zu Wort gemeldet. Er hat gesagt, die ursprüngliche Widmung war ja im Prinzip Sonderwidmung Sportstätte. Man dürfte dort ohne Wenn und Aber eine Tennishalle hinbauen. Mit einer Höhe von 20 Metern, was ungefähr sechs Geschossen entspricht. Das heißt, da möchte ich sehen, ob da die Menschenrechte der Anrainer glücklicher gestaltet werden, als wenn dort ein relativ zurückhaltender Wohnbau entsteht.“
Zudem habe man bei der Bauverhandlung gemerkt, dass der Widerstand von Seiten der Bürger gar nicht so groß ist. „Sie haben geglaubt, wir schneiden alle Bäume um. Die waren selber völlig erstaunt, dass sie von der Bürgerinitiative falsch informiert worden sind“, so ein Sprecher der Swietelsky AG.
Nächste rechtliche Instanz
Die Bürgerinitiative plant mittlerweile einen Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Formulierung der Beschwerde sei derzeit in der Umsetzung, so Ortner auf Nachfrage von Tips.
„Der EGMR hat nicht die Kompetenz, nationale Entscheidungen der Behörden oder Gerichte eines Mitgliedstaates aufzuheben oder abzuändern. Er kann aber Menschenrechtsverletzungen feststellen und den belangten Staat zur Bezahlung einer angemessenen Entschädigung für die erlittene Rechtsverletzung verurteilen. Ein für den Beschwerdeführer positives Urteil kann die Grundlage für eine Wiederaufnahme des nationalen Verfahrens sein“, so Helmut Blum, Anwalt der Initiative.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden